Ungenügende Rückgabemöglichkeiten von Elektroschrott Klage gegen Amazon

Amazon weigert sich Gesetzesverstöße auszuschließen.

Bild: iStock; jahcottontail143
23.04.2018

Amazon bietet Verbrauchern keine ordnungsgemäße Möglichkeit zur Rückgabe ausgedienter LEDs und quecksilberhaltiger Energiesparlampen. Das ergaben aktuelle Tests der Deutschen Umwelthilfe. Jedoch weigert sich der amerikanische Onlinehändler künftig weitere Gesetzesverstöße auszuschließen. Aus diesem Grund reichte die deutsche Umwelthilfe nun Klage vor dem Landgericht München ein und fordert behördliche Kontrollen.

Verbraucher, die ihre ausgedienten Energiesparlampen und LEDs beim Handelsunternehmen Amazon für eine ordnungsgemäße Entsorgung zurückgeben möchten, haben hierzu keine gesetzeskonforme Möglichkeit. Dies ergaben Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet jedoch Unternehmen, wie beispielsweise Amazon, zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten, wozu auch schadstoffhaltige Energiesparlampen oder LEDs gehören. Der amerikanische Onlinehändler weigerte sich jedoch gegenüber der DUH eine Erklärung abzugeben, zukünftig die festgestellten Verstöße abzustellen und eine gesetzeskonforme Rückgabe ausgedienter Energiesparlampen und LEDs sicherzustellen. Aus diesem Grund reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband am 20.4.2018 Klage beim Landgericht München ein.

Versandt durch deutsche Post ungeeignet

Seit dem 24. Juli 2016 sind Händler mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Das gilt auch für LEDs und quecksilberhaltige Energiesparlampen. Die DUH stellte fest, dass Amazon Verbraucher zur Rückgabe von Beleuchtungskörpern den kostenlosen Paketversand über das Rücknahmesystem Electroreturn der Deutschen Post anbietet. Auf Nachfrage der DUH teilte die Deutsche Post jedoch mit, dass der Paketversand von Altlampen wegen der Bruchgefahr und einer möglichen Freisetzung des giftigen Quecksilbers ausgeschlossen ist. Die DUH hält den Paketversand von Altlampen aus den genannten Gründen für grundsätzlich ungeeignet. Ihrer Meinung nach muss der Handel für andere praxistaugliche Sammelmöglichkeiten sorgen, beispielsweise durch die Schaffung von flächendeckenden stationären Sammelsystemen.

„Es ist nicht akzeptabel, dass Amazon als Marktführer des Internet-Handels Verbraucherrechte zu Lasten traditioneller Händler verweigert. Der Bürger wird von Amazon mit schadstoffhaltigen LEDs und Energiesparlampen allein gelassen, und die gesetzlich vorgeschriebenen Rückgabemöglichkeiten werden verweigert. Diese Art der Ertragsmaximierung auf Kosten von Umwelt und Verbrauchern muss beendet werden. Da sich Amazon weigert, seinen Rechtsverstoß einzugestehen und eine Wiederholung für die Zukunft auszuschließen, bleibt uns kein anderer Weg als eine gerichtliche Entscheidung“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Nur 40 Prozent Elektroschrott werden ordnungsgemäß gesammelt

Weil neben Amazon auch weitere Onlinehändler, wie beispielsweise Media Markt, Saturn, Netto Online, Redcoon oder Globus Baumarkt, Verbrauchern keine ordnungsgemäßen Rückgabemöglichkeiten für LEDs und Energiesparlampen anbieten, wird die DUH gegen diese Unternehmen ebenfalls Rechtsverfahren einleiten.

Nur etwa 40 Prozent des anfallenden Elektroschrotts wird ordnungsgemäß gesammelt, 60 Prozent werden illegal entsorgt oder exportiert. Bis 2019 soll 65 Prozent des Elektroschrotts in Deutschland für eine umweltfreundliche Wiederverwendung und Entsorgung gesammelt werden. Der Handel hat in 2016 nur rund 70.000 Tonnen Elektroschrott zurückgenommen. Im Vergleich zu den etwa 1,7 Millionen Tonnen jährlich in Deutschland anfallenden Mengen Elektroschrott ist das vergleichsweise wenig.

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