Es ist gut, dass nun die Konsultation für das Kraftwerkssicherheitsgesetz startet und der Gesetzentwurf parallel vom BMWK erarbeitet wird. Wir müssen hier zügig vorankommen, damit die Ausschreibungen und damit die konkrete Realisierung von H2-ready- sowie H2-Sprinter-Kraftwerken und Langzeitspeichern endlich beginnen kann. Dafür brauchen die Unternehmen einen verlässlichen Investitionsrahmen.
Die notwendige Infrastruktur muss vorhanden sein
Wir brauchen mehr Gigawatt (GW). Die zusätzlichen zukünftig klimaneutralen Kraftwerke und Speicher sind Voraussetzung für den Kohleausstieg. Mit wasserstofffähigen Gaskraftwerken (5 GW), Wasserstoffkraftwerken (0,5 GW) und Langzeitspeichern (0,5 GW) soll das Gesetz außerdem die wichtige Nachfrage nach Wasserstoff und somit die Planungssicherheit für das Wasserstoffkernnetz unterstützen.
Positiv ist, dass in der ersten Säule über die fünf Gigawatt hinaus weitere zwei GW Kraftwerksleistung über Modernisierung von Bestandsanlagen ausgeschrieben werden sollen. Zusätzlich sind noch 500 Megawatt (MW) für so genannte Wasserstoffsprinter vorgesehen, die von Beginn an mit Wasserstoff betrieben werden sollen. Für die wasserstofffähigen Kraftwerke, die fünf GW Neubau und zwei GW Modernisierung umfassen, gilt, dass sie ab dem achten Jahr nach ihrer Inbetriebnahme auf den Betrieb mit grünem oder blauem Wasserstoff umstellen müssen. Dafür müssen zu diesem Zeitpunkt ausreichende Mengen Wasserstoff verfügbar und die notwendige Infrastruktur vorhanden sein.
Ein Integrierter Kapazitätsmarkt
Darüber hinaus ist die anvisierte Verzahnung mit einem ab 2028 operativen Kapazitätsmechanismus ein absolut notwendiger Baustein für Investitionssicherheit. Die konkrete Ausgestaltung eines Kapazitätsmarkts muss daher spätestens zu Beginn der Ausschreibungen im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetz vorliegen, damit Energieunternehmen die nötigen Investitionsentscheidungen treffen können. Für das künftige Marktdesign schlägt der BDEW einen Integrierten Kapazitätsmarkt vor.
In der zweiten Säule sind zusätzlich fünf GW Gaskraftwerke vorgesehen. Hier ist im Ausschreibungsdesign keine Förderung von Wasserstoff vorgesehen. Um auch nach 2045 diese Kraftwerke betreiben zu können, wird der Wechsel auf einen klimaneutralen Betrieb nötig.
Neue Kraftwerke zur Versorgungs- und Systemsicherheit
Entscheidend wird daher die konkrete Ausgestaltung der Ausschreibungen sein, damit in beiden fünf GW-Scheiben der Zubau auch erfolgt. Der BDEW begrüßt, dass zur Sicherung der Netz- und Systemstabilität auch ein Zubau im netztechnischen Süden Deutschlands im KWSG vorgesehen ist. Somit tragen die neuen Kraftwerke zur Versorgungs- und Systemsicherheit sowie zur Umsetzung der Energiewende bei.
Aus BDEW-Sicht muss auch die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes bedacht werden. Die KWK leistet ebenso einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit sowie zur Absicherung der Wärmewende. Zusätzlich muss endlich Klarheit darüber geschaffen werden, dass das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) mindestens bis Ende 2029 rechtssicher für Investitionen in KWK-Anlagen nutzbar bleibt. Nicht nachvollziehbar ist die Brennstoffverengung auf rein gasförmigen Wasserstoff. Auch die Möglichkeit zum Einsatz von flüssigen Wasserstoffderivaten sollten nach unserer Einschätzung offengehalten werden.