Renewables Stellungnahme BMWi zum Kommentar von GP-Joule

13.09.2016

Nach Anfrage von Energy 2.0 zum Statement von GP-Joule, hat das BMWi folgende Stellungnahme geschickt.

Zum EEG 2017 (verabschiedet 8.7.2016): Die Novelle des EEG wurde am 8.7.2016 final vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Mit der Novelle sorgen wir dafür, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien sich weiter dynamisch entwickelt, aber besser mit dem Netzausbau synchronisiert wird. Gleichzeitig führt es die Erneuerbaren noch stärker an den Markt heran, begrenzt die Kosten und erhält die Akteursvielfalt.

Denn mit dem EEG schaffen wir einen Systemwechsel weg von einer staatlich fest gesetzten Einspeisevergütung hin zu Ausschreibungen. Das EEG 2016 mit seinen wettbewerblichen Ausschreibungen wird dafür sorgen, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien sich weiter dynamisch entwickelt, aber besser mit dem Netzausbau synchronisiert wird. Gleichzeitig führt es die Erneuerbaren noch stärken an den Markt heran, begrenzt die Kosten und erhält die Akteursvielfalt.

Die konkreten Ausschreibungsverfahren laufen dann über die Bundesnetzagentur.

Eine Pressemitteilung zum Thema finden Sie hier. Den vom Bundesrat und Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf finden Sie hier.

Mit den übrigen am 8.7.2016 final beschlossenen Energiegesetzen (EEG + Strommarkt-Gesetz + Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende- Smart Meter) schlagen wir ein neues Kapitel der Energiewende auf. Wir haben die verschiedenen Elemente der Energiewende stimmig zusammengefügt. Aus den vielen Puzzleteilen erneuerbare Energien, Strommarkt, Energieeffizienz, Netze und Digitalisierung haben wir einen konsistenten Gesamtrahmen für die Energiewende geschaffen. Damit haben wir die größte Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung in den 90er Jahren gestemmt: wir integrieren die erneuerbaren Energien weiter in den Strommarkt, schaffen einen Strommarkt 2.0, der fit ist für wachsende Anteile erneuerbarer Energien und ermöglichen die digitale Infrastruktur für eine erfolgreiche Verbindung von über 1,5 Millionen Stromerzeugern und großen Verbrauchern. Unsere Reformen sind eingebettet in den europäischen Binnenmarkt, da ein gemeinsames Vorangehen effizienter ist, als nationale Alleingänge.

Zum Thema Akteursvielfalt: Die Ausschreibungen öffnen allen Akteuren, auch kleinen Anbietern, faire Chancen. Dies gilt sowohl für die verschiedenen Regionen (z.B. Nord- / Süddeutschland) als auch die verschiedenen Akteursgruppen, z.B. kleine und mittlere Akteure, Bürger Energiegenossenschaften oder lokal verankerte Projektentwickler. Die Akteursvielfalt soll gewahrt werden. Daher sollen Ausschreibungen einfach und transparent ausgestaltet werden. Zudem sollen kleine Anlagen mit einer Leistung bis 750 kW von der Ausschreibung ausgenommen werden. Auch haben wir ein klares Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt formuliert. So werden für klar definierte schutzwürdige Akteure u.a. bei Ausschreibungen für Wind an Land erleichterte Teilnehmervoraussetzungen, d.h. sie dürfen an Ausschreibung bereits vor erteilter immissionsschutzrechtlicher Genehmigung teilnehmen.

Sektorkopplung: Das Thema Sektorkopplung ist ein Thema, welches mit dem weiteren Voranschreiten der Energiewende und einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien weiter an Bedeutung gewinnen wird. Daher bildet das Thema auch Gegenstand des Diskussionsprozesses, den wir mit dem Grünbuch Energieeffizienz angestoßen haben.
Nähere Informationen zum Grünbuch Energieeffizienz finden Sie hier

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