Kooperation von Vivavis und Theben Smart Energy TR-Zertifizierung für Steuerbox

VIVAVIS AG

Im Bemühen, die Energieeffizienz und IT-Sicherheit in intelligenten Messsystemen zu verbessern, haben Vivavis und Theben Smart Energy einen bedeutenden Schritt nach vorne gemacht.

Bild: iStock, Pakin Jarerndee
05.02.2024

Nach der Veröffentlichung der Technischen Richtlinie BSI TR-03109-5 durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Dezember und der Schaffung der weiteren Voraussetzungen Anfang Januar, steht die neue Steuerbox des Kooperationsprojekts kurz vor ihrer Zertifizierung.

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Nachdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Technische Richtlinie BSI TR-03109-5 im Dezember veröffentlicht hat und die weiteren Voraussetzungen durch das BSI Anfang Januar geschaffen wurden, hat die Vivavis den TR-Zertifizierungsantrag für ihre FNN-konforme Steuerbox beim BSI eingereicht. Die Steuerbox ist ein Kooperationsprojekt mit Theben Smart Energy.

Interoperabilität

Eine Zertifizierung nach Technischer Richtlinie bestätigt nachweislich die Interoperabilität der Steuerbox zum Betrieb an einem intelligenten Messsystem (iMSys) und die Erfüllung von Kernmerkmalen der Steuerbox, wie zum Beispiel ein sicheres Software-Update. Diese TR-Zertifizierung ist für den Einsatz einer Steuerbox mit Relaisfunktionen regulatorisch ausreichend.

Zusätzlich ist geplant, die Produktlösung durch ein beschleunigtes Sicherheitszertifizierungsverfahren (BSZ) zertifizieren zu lassen, um die IT-Sicherheit der Steuerbox mit EEBUS-Funktionalitäten nachzuweisen. Zur Durchführung der Prüfungen für die Zertifizierung hat die Vivavis das Prüflabor SRC Security Research & Consulting (SRC) aus Bonn beauftragt. SRC ist beim BSI für Sicherheitsevaluierungen nach den Common Criteria und für verschiedene Technische Richtlinien anerkannt und kann auf eine umfangreiche Erfahrung bei der Evaluierung von Produkten in unterschiedlichen Anwendungsbereichen verweisen.

Beide Unternehmen hoffen den Zertifizierungsprozess möglichst zeitnah und erfolgreich umzusetzen, sodass die dringend benötigten Steuerungsfunktionen für die Einführung der Steuerung nach §14a EnWG bereitgestellt werden können.

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