VDMA zu EEG Viel Kompromiss und ein Sündenfall

Bis zum Jahr 2025 sollen etwa 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs Ökostrom sein. Mit der EEG-Novelle sollen die Erneuerbaren noch stärker in den Markt integriert und planvoll ausgebaut werden.

Bild: Plambeck, Hans-Christian
06.06.2016

Die Zwischenergebnisse der Bund-Länder-Verhandlungen zum EEG 2016 soll den Ausbau erneuerbarer Energien in echten Wettbewerb überführen und die Mengen gezielt steuern. Jedoch sind diese Kritisch zu betrachten wie ein Ausschreibungsvolumen für Windenergie auf See und den ordnungsrechtlichen Sündenfall der Sonderbelastung für weit entwickelte Projekte bei Windenergie an Land zeigen.

„Die Ergebnisse der Bund-Länder-Verhandlungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, löst nicht bei vielen eine Begeisterung aus. Die Klärung der Kompromisse zwischen Ausbauambitionen und der gesehen Belastung der Netze ist von Bund und Ländern notwendig“, so Matthias Zeilinger Geschäftsführer bei VDMA Power Systems und energiepolitischer Sprecher im VDMA. Der Verband, der den Systemwechsel zu Ausschreibungen grundsätzlich unterstützt, um den Ausbau erneuerbarer Energien wettbewerblich zu gestalten sowie den Ausbau zu steuern und zu verstetigen, bewertet die Kernpunkte des Kompromisses wie folgt.

Ausrichtung am Zwischenziel für 2025, maximal 45 Prozent des Bruttostromverbrauchs

Die Zwischenziele der Verhandlungen sind für die Planungssicherheit aller anderen Marktteilnehmer sicherlich hilfreich. Dies in Zahlen auszudrücken ist schwierig. „Gerade wenn Klimaschutz in Wärme und der Transportsektor mit Kostengünstigen erneuerbarem Strom beschleunigt werden soll, muss der Rahmen für Sektorkoppelungen geschaffen werden und dafür auch mehr erneuerbaren Strom zur Verfügung stellen“, so Zellinger.

Zum Ergebnis bei Windenergie an Land

Die Ausschreibungsmenge von 2800 MW für Windenergie an Land, ist sicher nicht langfristig für eine dauerhafte Energiewende geeignet. Betrachtet man jedoch diese Festlegung nur bis 2020 erscheint diese logisch und Hersteller müssten damit umgehen.

Lars Bondo Krogsgaard, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands von VDMA Power Systems und CEO von Nordex: „Schwierig ist eine Sonderdegression, diese würde Projekte betreffen, die bereits weit entwickelt sind und würde damit auch Auswirkungen auf die Unternehmensplanung haben.“ Der Sündenfall ist, dass ordnungspolitisch fragwürdig in die vor nicht einmal zwei Jahren festgelegten Rahmenbedingen eingegriffen wird. Das gefährdet die Projektpipeline der Hersteller massiv und wird gerade in 2017 zu großen Problemen führen. Hier muss im parlamentarischen Verfahren eine bessere Lösung gefunden werden.

Was die Verhandlungen über die Einschränkung des Zubaus in Gebieten mit Netzengpässen für Auswirkungen haben ist noch unklar. Jedoch ist es richtig und notwendig auch über Zulassungen von Sonderregelungen und Fortschritts Maßnahmen im Bereich Lastflexibilität zu reden. „Es ist eine riesige Chance für den Strommarkt, das Netz und die Industrie, die Nutzung von Speicher und Flexibilitätslösungen offen und marktwirtschaftlich zu gestalten“ betont Zellinger.

Ausbau der Windenergie auf See

Die Ausschreibungsmenge von 730 MW bis 2020 für Windanalgen auf See wird vorrausichtlich zu gering sein, um Deutschland in der Offshore Industrie als Leitmarkt zu festigen. Ein Appell an die Bundesregierung soll die Windenergie auf See so voranbringen, dass Kostensenkungspotenziale gehoben werden und somit als Rückgrat des zukünftigen Energiesystems fungieren. „Diese Kostensenkungen sollten deshalb zu künftig ambitionierten Ausbauzielen führen“, laut Zellinger „Die Netzanbindung dieser Projekte muss unbedingt für 2021 gesichert werden, um eine Weiterentwicklung und Industrialisierung von Windanlagen auf See zu gewährleisten“, fügt er noch hinzu.

Bioenergie und Wasserkraft im Ausschreibungssystem

Die Bioenergie kann als steuerbare erneuerbare Energie einen wichtigen Systembeitrag erreichen und so muss die ausstehende Einigung so schnell wie möglich erreicht werden. Es fehlen bei der Wasserkraft noch wichtige Impulse, wie bei der Modernisierung bestehender Anlagen und die mehr Effizienz bringen könnten. Insbesondere Pumpenspeicher sind gegenüber österreichischen Anlagen aufgrund geringerer Steuerlasten, nicht wettbewerbsfähig und benötigen eine Verbesserung der Bedingungen.

Die dringend nötige Planungssicherheit für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer setzt auf die schnelle und auch in einigen Punkten verbesserte Einigung der Kompromisse von Bund und Ländern. Insbesondere das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz darf nicht zur Hängepartie der EU-Notifizierung werden.

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