Dank neuer Ausschreibungsbedingungen Windenergie fit für den Regelenergiemarkt

10.07.2017

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist laut BWE der erste Schritt in die richtige Richtung - es müssen aber noch weitere folgen, damit Windenergie vollwertig zur Netzstabilität beitragen kann.

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) begrüßt die durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten neuen Ausschreibungsbedingungen für den Regelenergiemarkt. „Unserer Branche wird ermöglicht, Verantwortung zu übernehmen und einen stärkeren Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Der Gesetzgeber bleibt gefordert, der Windenergie weitere Wege in den Markt zu öffnen“, so BWE-Präsident Hermann Albers.

Regelleistung ist nicht gleich Regelleistung

Die Teilnahme von Erneuerbaren Energien am Regelenergiemarkt ist aus Sicht des BWE ein wichtiger Baustein für die Transformation des Energieversorgungssystems. Nach den Ausschreibungsbedingungen für Sekundärregelleistung und Minutenreserve müssen diese nun auch für Primärregelleistung überarbeitet werden. Auch an diesem Markt müssen Windenergieanlagen teilnehmen können.

Der BWE fordert dafür unter anderem die getrennte Ausschreibung von negativer und positiver Regelleistung. Zudem müssen auch hier stündliche Produktlängen und kalendertägliche Ausschreibungen eingeführt werden.
„Die Bundesnetzagentur ist einen ersten wichtigen Schritt gegangen. Weitere Schritte müssen nun folgen“, fordert Hermann Albers. „Insbesondere begrüßen wir die kalendertägliche Ausschreibung, die Ausnahmen von der Mindestangebotsgröße von 5 MW und die Möglichkeit der regelzonenübergreifenden Besicherung.“

Mit schnellerem Takt zu mehr Versorgungssicherheit

Der BWE fordert für eine gute Integration fluktuierender Erzeuger noch kürzere Produktlängen, die Viertelstundenprodukte bei der Minutenreservearbeit einschließen. Kürzere Produktlängen erhöhen die Prognosesicherheit und tragen dazu bei, mehr Regelleistung aus fluktuierenden Energieträgern bereitzustellen. Außerdem würde dadurch eine bessere Abstimmung zwischen der Teilnahme an den Regelenergiemärkten und der Vermarktung am Day-Ahead-Markt ermöglicht.

Und schließlich ist ein regelzonenübergreifendes Pooling erforderlich, damit regional unterschiedliche Wetterbedingungen genutzt werden können. Dies erhöht bei der Vermarktung eines Windenergie-Pools ebenfalls die Prognosesicherheit und erleichtert kleineren Anbietern den Markteintritt.

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