„Auch diesmal wurden ausschließlich Gebote für Solaranlagen bezuschlagt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Es gab nur ein Gebot für Windenergieanlagen an Land, das jedoch über der Zuschlagsgrenze lag“, so Homann weiter.
Durchschnittlicher Zuschlagswert bei 5,27 ct/kWh
Es wurden 36 Zuschläge für Gebote in einem Umfang von 201 MW erteilt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,27 ct/kWh. In der letzten gemeinsamen Ausschreibung lag dieser bei 4,67 ct/kWh. Der niedrigste Zuschlagswert liegt bei 4,65 ct/kWh; der höchste Zuschlagswert beträgt 5,79 ct/kWh. Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich zehn in einem Umfang von 65 Megawatt auf Projekte in Brandenburg.
Gebotsaufschlag für Gebiete mit mit vielen Erneuerbare-Energien-Anlagen
In dem Ausschreibungsverfahren wurden die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete eingeführt. Gebote in solchen Gebieten, in denen schon viele Erneuerbare-Energien-Anlagen bestehen, wurden mit einem Gebotsaufschlag belegt und damit ihre Zuschlagschancen reduziert. Damit soll ein erhöhter Verteilernetzausbaubedarf in diesen Gebieten berücksichtigt werden.
Diese Sonderregelung hatte keine Auswirkungen für die erfolgreichen Projekte. Die meisten Zuschläge befinden sich zwar in den Verteilernetzausbaugebieten, müssen aber nur geringe Modifikationen ihres Gebotswerts hinnehmen, so dass sie auch ohne die Veränderung bezuschlagt worden wären.
Gemeinsame Ausschreibung wirkt wie PV-Ausschreibung
Insgesamt gingen Gebote mit einem Volumen von 307 MW ein, ausgeschrieben waren 200 Megawatt. Die Wettbewerbsintensität bei den Photovoltaikanlagen ist damit weiterhin hoch und ausreichend. Lediglich zwei Gebote mussten aus formellen Gründen ausgeschlossen werden. Es sind insgesamt 50 Gebote eingegangen, davon wurde nur eines für Windenergieanlagen an Land abgegeben. Faktisch wirkt die gemeinsame Ausschreibung wie eine zusätzliche PV-Ausschreibung.