Kritische Infrastrukturen IT-Sicherheitsstandard für Fernwärmenetze

Der IT-Sicherheitsstandard für Fernwärmenetze (B3S) wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik offiziell anerkannt.

02.10.2018

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den branchenspezifischen IT-Sicherheitsstandard für Fernwärmenetze (B3S) offiziell anerkannt.

Im Zuge der Anerkennung des IT-Sicherheitsstandards für Fernwärmenetze überreichte BSI-Präsident Arne Schönbohm die Urkunde an BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer sowie AGFW-Geschäftsführer Werner R. Lutsch.

Nachweisverpflichtung

Betreiber von Fernwärmenetzen, die von der Bundesregierung als kritische Infrastrukturen bestimmt wurden, sind gesetzlich verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen für ihre Informationstechnologie nach dem Stand der Technik umzusetzen und dem BSI entsprechende Nachweise vorzulegen. Als Hilfestellung für die betroffenen Unternehmen und um Rechtssicherheit zu schaffen, haben BDEW und AGFW in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe den branchenspezifischen Sicherheitsstandard für Fernwärmenetze (B3S) erarbeitet.

Er zeigt auf, wie Unternehmen im ersten Schritt eine Risikoanalyse vornehmen und darauf aufbauend konkrete Sicherheitsmaßnahmen umsetzen können. Es obliegt den Unternehmen, ob sie den Branchenstandard anwenden oder andere, geeignete Nachweise vorlegen. Fernwärmenetze mit mehr als 250.000 angeschlossenen Haushalten zählen gemäß Verordnung des Bundesinnenministeriums zu den so genannten kritischen Infrastrukturen (KRITIS), die eine wichtige Bedeutung für das Gemeinwesen haben.

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