Beim Schutzprinzip der Eigensicherheit (Ex i) müssen sämtliche in einem Stromkreis verfügbaren Spannungen, Ströme und Leistungen auf Werte begrenzt werden, die weder zur Bildung zündfähiger Funken noch zu unzulässig hohen Oberflächentemperaturen führen können.
Verbindliche Norm
Die bevorzugt zur Absicherung der Signal- und Datenübertragung eingesetzte Zündschutzart ermöglicht ein hohes Sicherheitsniveau und eine besonders praktikable Handhabung per hot-work- und hot-swap-Zugriff im laufenden Betrieb. Für den Nachweis der Eigensicherheit sind die Errichtungsbestimmungen der DIN EN 60079-14 verbindlich.
Dieser Norm entsprechend müssen alle angeschlossenen Betriebsmittel sowie deren Zusammenschaltung und Zusammenwirken einschließlich der Verbindungsleitungen und Klemmstellen betrachtet und dokumentiert werden. Insbesondere bei Verbrauchern mit wirksamen Induktivitäten und Kapazitäten, zusammengeschalteten Betriebsmitteln verschiedener Hersteller oder bei Stromkreisen mit mehreren Quellen kann sich der durch Berechnung erbrachte Nachweis schwierig gestalten.
Bestandsaufnahme vor Ort möglich
Um Anlagenbetreiber von aufwändigen Nachweis- und damit verbundenen Haftungspflichten zu entlasten, führt R. Stahl die professionelle Erstellung des Nachweises als Auftragsleistung durch. Zur Berechnung der zulässigen Maximalwerte und normenkonformen Erstellung des Nachweises sind Gerätedaten, Datenblätter von Feldgeräten und Trennstufen, Stromlaufpläne, ATEX-, IECEx- oder andere geltende Zulassungen sowie Betriebsanleitungen und Typenschildangaben erforderlich.
Bei Bedarf ermitteln die Ex-Schutz-Spezialisten nicht vorliegende Kenndaten und erstellen auf Anfrage auch eine komplette Bestandsaufnahme vor Ort. Darüber hinaus bietet R. Stahl in seinem Schulungsprogramm spezielle Fachseminare zum Thema Eigensicherheit einschließlich der obligatorischen Nachweis- und Dokumentationspflichten an.