Durch die Präqualifikation wurde nachgewiesen, dass die Windparks der Enercon, ermarktet durch die Quadra Energy, schnell und genau genug entsprechend der jeweiligen Regelleistungsart geregelt werden können. Sie erfüllen zudem die notwendigen Anforderungen an die Informations- und Kommunikationstechnologie. Die Präqualifikation erfolgte für die Regelleistungsart Minutenreserve, auf die die Teilnahme von Windparks zurzeit beschränkt ist.
Der Weg der Windenergie in die Regelleistung
Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber hatten im Dezember 2015 die notwendigen Rahmenbedingungen entwickelt, damit Windparks Regelleistung für die Stabilisierung des Stromnetzes bereitstellen können. Diese beschreiben, welche Anforderungen Windparks erfüllen müssen, um für die Bereitstellung von Minutenreserveleistung präqualifiziert zu werden. Sie gelten zunächst für eine Pilotphase, in der die Erbringung von Regelleistung durch Windparks getestet und untersucht werden soll. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung der Präqualifikationsbedingungen für Windparks ein
Rückgang der konventionellen Energiequellen aus der Regelleistung
Regelleistung, die der Stabilisierung der Stromversorgung dient, wird bislang vor allem von konventionellen Kraftwerken und Wasserkraftwerken bereitgestellt. Mit wachsendem Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung müssen diese weitere Aufgaben in der Stromversorgung übernehmen. Durch die Einbeziehung von Windenergie zur Erbringung von Regelleistung müsste mittel- bis langfristig immer weniger Regelleistung durch konventionelle Kraftwerke vorgehalten werden. Damit könnte ein deutlicher Beitrag zur Energiewende geleistet werden.
Gerade angesichts der hohen installierten Leistung der Windenergie hat die Einbindung der Windparks eine große Bedeutung. Unter den erneuerbaren Energien bieten heute – neben Wasserkraftanlagen - vor allem Biogasanlagen Regelleistung an. Auch große Batteriespeicher sind präqualifiziert, Regelleistung zu erbringen.
Gleichgewicht für Netzstabilität
Prognoseabweichungen der erneuerbaren Energien sind eine Ursache dafür, dass es zu Unterschieden zwischen Erzeugung und Verbrauch kommt. Um die normale Frequenz im Stromnetz bei 50 Hertz zu halten, müssen Stromverbrauch und Erzeugung aber immer im Gleichgewicht sein. Unvorhergesehene Abweichungen zwischen Erzeugung und Verbrauch müssen die Übertragungsnetzbetreiber daher durch den Einsatz von Regelleistung ausgleichen, damit es zu keiner Gefährdung der Systemstabilität kommt.
Positive und negative Regelleistung
Regelleistung gleicht Schwankungen im Stromnetz innerhalb kurzer Zeit aus, entweder, indem Strom zugeführt (positive Regelleistung) oder aus dem Netz genommen (negative Regelleistung) wird. Die Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland halten ständig jeweils etwa 3.000 Megawatt positiver und negativer Regelleistung vor. Bereitgestellt wird diese Leistung von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen am Regelleistungsmarkt. Anbieter von Regelleistung müssen nachweisen, dass sie mit ihren Anlagen die Anforderungen zur Leistungserbringung erfüllen, sie müssen also faktisch eine Art „Führerscheinprüfung“ für den Regelleistungsmarkt ablegen.