Die Ausrufung der Frühwarnstufe durch das Bundeswirtschaftsministerium ist ein wichtiger Schritt, der nun ermöglicht, auch auf formalem Weg Vorsorge für eine eventuell mögliche erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage zu treffen.
Es geht darum, dass alle von einem möglichen Lieferstopp russischer Gasmengen betroffenen Unternehmen sich jetzt auf diese Situation vorbereiten und so einen wertvollen Beitrag zur Krisenvorsorge leisten können, dass im Sinne der Versorgungssicherheit in Deutschland europaweit einheitlich vorgegangen wird und dass alle Gasnetzbetreiber und Gasversorgungsunternehmen sich auf die zu ergreifenden Maßnahmen und die erforderlichen Abläufe im Krisenfall vorbereiten und diese rechtlich richtig einordnen können.
Obwohl aktuell noch keine Mangellage vorliegt, ist es notwendig, dass alle Beteiligten für den Fall einer Lieferunterbrechung einen klaren Fahrplan zu ihren Rechten und Pflichten haben. Das heißt, wir müssen jetzt die Notfallstufe konkret vorbereiten, denn im Fall einer Lieferunterbrechung muss es schnell gehen. Die Gasversorger werden weiterhin ihre Verantwortung wahrnehmen, die Gasversorgung zu sichern und entsprechende Maßnahmen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur vorbereiten.
Klar ist, die geschützten Kunden, zu denen private Haushalte und soziale Dienste wie Krankenhäuser und Feuerwehr gehören, werden weiter versorgt. Für alle weiteren Kunden, zu denen auch die Industrie gehört, brauchen wir eine Positiv-Liste, die festlegt, welche Industrien und Sektoren weiterhin mit Gas versorgt werden.