Energieaudit nach DIN EN 16247-1 Berater-Engpass erhöht Gefahr von Strafen

Energieaudits: Bis zum 5. Dezember 2015 müssen Unternehmen Maschinen und Anlagen auf Energieeffizienz überprüfen. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Bild: WISAG Industrie Service
07.04.2015

Empfindliche Bußgelder drohen, wenn das neu eingeführte verpflichtende Energieaudit nicht bald über die Bühne geht. Es gilt, sich rechtzeitig damit zu befassen.

Energiefresser aufspüren und Einsparpotenziale heben: Bis zum 5. Dezember 2015 müssen Unternehmen mit Energieaudits ihre Maschinen und Anlagen auf Energieeffizienz überprüfen. Das besagt die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes, die der Bundesrat Anfang März verabschiedet hat. Die ordnungsgemäße Durchführung wird überprüft und Zuwiderhandlungen mit bis zu 50.000 Euro bestraft.

Der Industriedienstleister Wisag empfiehlt seinen Kunden, möglichst bald ihre Anlagen kontrollieren zu lassen, denn die Auditoren-Ressourcen seien knapp. Wer nicht sofort handelt, werde für dieses Jahr nur schwer noch einen Termin bekommen.

Um 20 Prozent soll die Energieeffizienz innerhalb der EU bis zum Jahr 2020 gesteigert werden. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Umsatzerlös beziehungsweise einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen werden deshalb jetzt in die Pflicht genommen, sämtliche Standorte bis zum 5. Dezember 2015 auf Basis der DIN EN 16247-1 zu auditieren.

Der TÜV Rheinland schätzt, dass 50.000 deutsche Unternehmen von der Gesetzesänderung betroffen sind. Da ihnen aufgrund der kurzen Frist wenig Zeit für Energieaudits bleibe und ein Beraterengpass zu befürchten sei, sollen die ersten Prüfungen jedoch „rücksichtsvoll“ ausfallen.

Alle vier Jahre muss dann das Audit wiederholt werden. Ausgenommen sind laut Wisag Unternehmen mit bestehender Zertifizierung gemäß IS0 50001 oder EMAS. (kk)

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