Klimakonferenz in Bonn Einigung zur Reform des Emissionshandels

Begrenzung des Umfangs der Marktstabilitätsreserve ab 2023

Bild: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
13.11.2017

Der Rat der EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben sich auf eine umfassende Reform des Energiehandels geeinigt. In Zukunft sollen deutlich mehr CO2-Zertifikate aus dem Markt genommen werden als bisher, damit in den frühen 20er-Jahren die nötige Knappheit am Markt entstehen wird, um Anreize für Investitionen in den Klimaschutz zu setzen.

Der Rat der EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben sich auf eine umfassende Reform des Emissionshandels geeinigt. Die Einigung sieht unter anderem vor, dass deutlich mehr CO2-Zertifikate aus dem Markt genommen werden als bisher. Das bedeutet, dass in den frühen 20er Jahren die nötige Knappheit am Markt entstehen wird, um wirksame Anreize für Investitionen in den Klimaschutz zu setzen.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Es ist gut, dass nach jahrelangen Verhandlungen diese Einigung erreicht wurde. Mit dieser Reform wird das Instrument des Emissionshandels nach 2020 endlich Wirkung entfalten für den Klimaschutz. Es ist zugleich gelungen, faire Regeln für die Industrie festzulegen. Die europäische Industrie wird sich zwar anstrengen müssen, wird aber vor unfairem internationalen Wettbewerb geschützt. Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, bleibt allerdings auch klar: Die Emissionshandelsreform kann nationale Klimaschutzpolitiken unterstützen, aber nicht ersetzen."

Mehr Anreize für Investitionen

Die Reform beseitigt das zentrale Problem des bisherigen Emissionshandels. Denn bislang gab es nicht genug Anreize für Investitionen in klimafreundliche Technologien, da es keine Knappheit am Markt gab. Das soll sich nun ändern: Mit der Reform wird der Zertifikate-Überschuss doppelt so schnell abgebaut werden als bisher geplant. Ab 2019 werden jedes Jahr 24 Prozent des Überschusses aus dem Markt genommen und in die sogenannte Marktstabilitätsreserve überführt. Damit werden voraussichtlich schon zu Anfang der nächsten Handelsperiode knappheitsbedingte Preisanreize für Emissionsminderungen gesetzt.

Da die Zertifikate aus der Reserve in späteren Jahren wieder in den Markt gelangen können, war noch ein zweiter Reformschritt notwendig. Ab dem Jahr 2023 dürfen nur mehr so viele Zertifikate in der Reserve verbleiben, wie im Vorjahr versteigert wurden, der Rest – voraussichtlich mehr als 1,5 Milliarden Zertifikate – wird gelöscht. Dies ist ein wichtiges Signal dafür, dass die EU Klimaschutz langfristig ernst nimmt.

Ein weiterer Erfolg der Reform ist, dass der Emissionshandel künftig besser mit nationalen Maßnahmen verzahnt werden kann. Wenn ein Mitgliedstaat zum Beispiel Kohlekraftwerke stilllegen will, kann er Zertifikate im eingesparten Umfang vom Markt nehmen. Bislang bestand zumindest theoretisch die Gefahr, dass zusätzliche nationale Einsparungen in einem Land durch Mehremissionen in einem anderen Land zunichte gemacht werden. Dabei hilft auch die Marktstabilitätsreserve.

Schutz vor unfairem Wettbewerb aus dem Ausland

Die Reform soll zugleich sicherstellen, dass die energieintensive Industrie weiterhin vor unfairem Wettbewerb aus dem Ausland geschützt wird („Carbon Leakage“). Die Regelungen sehen weiterhin eine kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für gefährdete Industriezweige vor. Über einen Sicherheitspuffer in Höhe von 3 Prozent wird künftig sichergestellt, dass es hier nicht mehr zu pauschalen Kürzungen kommen kann. Die kostenlose Zuteilung darf jedoch sogenannte Benchmarks nicht übersteigen, die sich an den 10 Prozent effizientesten Unternehmen im jeweiligen Sektor orientieren. Die Benchmarks werden dann jährlich an den technologischen Fortschritt angepasst.

Der Stromsektor, der nicht im internationalen Wettbewerb steht, muss alle Zertifikate erwerben. Die Erlöse werden auf die Mitgliedsstaaten verteilt, die damit zum Beispiel Klimaschutzmaßnahmen außerhalb des Emissionshandelssektors finanzieren. Daneben werden Einnahmen aus der Versteigerung auch in zwei europäische Fonds investiert. Die Mittel aus dem Innovationsfonds (3 Prozent des Gesamtbudgets) stehen allen Mitgliedsstaaten für innovative Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Abscheidung und Speicherung von CO2 und Vermeidung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Industrie zur Verfügung.

Gelder zur Modernisierung der Energieversorgung

Die Gelder aus dem Modernisierungsfonds (bis zu 2,5 Prozent des Gesamtbudgets) stehen ärmeren europäischen Staaten zur Verfügung, die damit ihre Energieversorgung modernisieren und so klimafreundlicher gestalten können. Die Mittel sollen vor allem für Projekte zur Förderung von erneuerbaren Energien, Stromspeicherung und der Verbesserung von Strom- und Fernwärmenetzen verwendet werden.

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  • Schnellerer Abbau der Überschüsse im EU-Emissionshandel

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    Bild: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

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