Die Betreiber des bayerischen Gemeinschaftskraftwerks Irsching (GKI) haben beim Landgericht Düsseldorf Klage gegen den Netzbetreiber Tennet eingereicht. Mainova, Entega, N-ergie und die Eon-Tochter Uniper fordern eine angemessene Vergütung für die Vorhaltung des modernen Gaskraftwerks als Reserve für die Erhaltung der Netzstabilität. Die in den vergangenen drei Jahren von Tennet erhaltenen Zahlungen decken nicht die vollen Kosten für Vorhaltung und Betrieb des Kraftwerks, so die Eigentümer. Im März 2015 hatten sie die vorläufige Stilllegung des Kraftwerksblocks angezeigt, weil er unter den herrschenden Rahmenbedingungen in Deutschland nicht wirtschaftlich zu betreiben sei. Daraufhin ordnete der Übertragungsnetzbetreiber aufgrund der von ihm angenommenen Systemrelevanz die Betriebsbereitschaft an, so dass die Anlage weiterhin zur Erhaltung der Netzstabilität laufen muss.
„Wir werden gegen unseren Willen gezwungen, das Kraftwerk weiter zu betreiben. Wir erhalten als Betreiber dafür keine Vergütung, die unsere gesamten Kosten deckt. Wir fordern daher eine kostendeckende Entschädigung für den weiteren Betrieb“, sagt Constantin Alsheimer, Vorstandsvorsitzender der Mainova. Die GKI-Eigentümer wollen nicht schlechter gestellt sein als die Betreiber nicht systemrelevanter Kraftwerke. Tennet hätte in Erwartung einer Neuregelung im Rahmen des Strommarktgesetzes – das es bis heute nicht gibt – die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen seit Mai 2015 sogar deutlich reduziert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im April 2015 in einem Musterverfahren geurteilt, dass die von der Bundesnetzagentur festgelegten Grundsätze zu einer unangemessen niedrigen Vergütung geführt haben.
„Das GKI ist ein besonders flexibles und klimafreundliches Gaskraftwerk neuester Bauart. Leider ist aber unter den heutigen Bedingungen im deutschen Strommarkt eine alte Braunkohleanlage viel profitabler als ein hochmodernes Gaskraftwerk. Hier muss der Gesetzgeber aktiv werden“, fordert Marie-Luise Wolff-Hertwig, Vorstandsvorsitzende der Entega aus Darmstadt. Die Betreiber stützen ihre Klage auf ein Rechtsgutachten von Professor Udo di Fabio, Institut für öffentliches Recht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Es bestätige, dass die derzeitigen Regelungen der Reservekraftwerksverordnung und auch die geplante Neuregelung im Rahmen des Strommarktgesetzes den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht werden. Solange sich die Erstattung der Kosten nur auf die Betriebsstunden beziehe, in denen das Kraftwerk tatsächlich Strom zur Erhaltung der Netzstabilität einspeist, werde der Betreiber eines systemrelevanten Kraftwerks dadurch schlechter gestellt, so das Ergebnis des Rechtsgutachtens. Eine tatsächliche Vollerstattung der durch die Indienstnahme des Kraftwerks verursachten Kosten müsse zudem auch die Abschreibungen und Kapitalkosten berücksichtigen. „Die Vergütungen für die Vorhaltung von Kraftwerken für die Netzreserve muss fair geregelt werden. Dass der jetzige Zustand nicht haltbar ist, belegt nicht zuletzt das vorliegende Rechtsgutachten“, so Eckhardt Rümmler, der als Chief Operating Officer bei Uniper unter anderem für die Stromerzeugung verantwortlich ist.
Das Gemeinschaftskraftwerk Irsching hat eine Leistung von 846 Megawatt und ging im Jahr 2010 in Betrieb. Mit einem Wirkungsgrad von 59,7 Prozent gehört es zu den modernsten Gaskraftwerken Europas. Es wird im Auftrag der Eigentümergesellschaften von Uniper Kraftwerke betrieben. Uniper hält 50,2 Prozent der Anteile, N-ergie 25,2 Prozent, Mainova 15,6 Prozent und Entega neun Prozent.