Leider werden die Vorzüge von Biogas in der aktuellen Erneuerbaren-Förderung nicht berücksichtigt. Biomasse wird seit der Novelle 2014 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) deutlich geringer gefördert. Dadurch ist der Betrieb von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen mit Bio-Erdgas nicht mehr wirtschaftlich. Von Bio-Erdgas spricht man, wenn Biogas nach der Aufbereitung auf Erdgasqualität ins Gasnetz eingespeist werden kann.
Seit 2014 gingen kaum neue Anlagen in Betrieb. Daran wird wohl auch die in der jüngsten EEG-Reform beschlossene erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen wenig ändern. Denn die Betreiber von KWK-Anlagen mit Bio-Erdgas erhalten die Förderung nur für den erneuerbaren Strom, der ins Netz eingespeist wird, nicht für das Bio-Erdgas selbst. Die gleichzeitig erzeugte erneuerbare Wärme wird hingegen nicht gefördert. Dabei wäre dies auch im Hinblick auf das Ziel der Bundesregierung, den Anteil an Wärme aus Erneuerbaren bis 2020 auf 14 Prozent zu steigern, wichtig. Denn mit Bio-Erdgas wäre dies einfach und kostengünstig zu erreichen. Gleiches gilt für die weiteren Einsatzbereiche als „Green Feedstock“ zur Herstellung chemischer Produkte auf Basis nachwachsender Rohstoffe und als Biokraftstoff mit mehr als 80 Prozent Treibhausgasvermeidung.
Ohne neue Rahmenbedingungen wird die Energieleistung aus Biomasse ab 2021 deutlich abnehmen. Erste Anlagenförderungen nach dem EEG laufen aus, und die Anlagen werden wahrscheinlich nicht weiterbetrieben. Für den Klimaschutz in Deutschland wäre das eine schlechte Entwicklung. Denn Bio-Erdgas trägt zur CO2-Einsparung bei. Heute werden rund 17 Prozent des erneuerbaren Stromes aus Biomasse erzeugt.
Sektorübergreifend ist sie sogar mit etwa 59 Prozent der Energiebereitstellung der wichtigste erneuerbare Energieträger. Aus Biomasse lässt sich Energie wetterunabhängig produzieren, damit trägt sie zur Netzstabilität bei. Außerdem lässt sie sich im Erdgasnetz speichern und kann bedarfsgerecht erneuerbaren Strom einspeisen.