Finanzielle Förderung Sinkender Zuschlagswert bei Photovoltaik-Ausschreibung

Bei der dritten Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen lag der Zuschlagswert unter dem der zweiten Runde.

Bild: SWM
11.01.2016

Die Ermittlung der Freiflächenförderung über Ausschreibungen sorgt laut Bundesnetzagentur für einen kostengünstigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Es gebe einen intensiven Wettbewerb um die Förderung, was sinkende Zuschlagswerte mit sich bringt.

Die Bundesnetzagentur hat den Zuschlagswert der dritten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bekanntgegeben: Er soll acht Cent pro Kilowattstunde betragen. Die Förderung liegt damit 0,49 Cent unter dem Niveau der zweiten Runde. „Daran zeigt sich der starke Wettbewerb um die Förderung von Freiflächenanlagen. Erfreulich ist, dass sehr unterschiedliche Akteure einen Zuschlag erhalten haben, auch Privatpersonen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Wir werden genau beobachten, ob die Anlagen zu diesem Förderniveau auch tatsächlich gebaut werden.“

Bislang wurde die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien gesetzlich festgelegt. Aktuell wird die Förderhöhe für Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen über Ausschreibungen ermittelt. Parallel laufen die Vorbereitungen für die Ausschreibungen für andere erneuerbare Energieträger.

Mit der Bekanntgabe des Zuschlagswertes wurde die dritte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beendet. Es wird kein Nachrückverfahren durchgeführt. Erfolgreiche Bieter haben nun zwei Jahre Zeit, ihre Anlagen zu errichten. Die nächste Runde wird am 1. April 2016 durchgeführt; ausgeschrieben werden dann 125 Megawatt.

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