Sollten vorhandene Dachflächen die baulichen Anforderungen für die Installation einer Photovoltaikanlage nicht erfüllen oder schon eine Bestandsanlage installiert sein, bietet ein PV Carport eine interessante Alternative oder dient als zusätzliche Fläche für Photovoltaik. Hierfür eignen sich die unternehmenseigenen Parkplätze. Durch Solar Carports werden diese nicht nur zur nachhaltigen Energieerzeugung nutzbar gemacht, sondern generieren zudem einen Mehrwert für die Mitarbeiter und Kunden. Die Überdachung sorgt für den nötigen Schutz der Autos vor Wettereinflüssen und die gewonnene Energie der Solarmodule kann mit E-Mobilitätstechnik kombiniert werden.
Immer mehr Bundesländer ordnen im Rahmen des Klimaschutzes verpflichtend an, Photovoltaik auf Neubauten installieren zu lassen. So ist ab dem 01. Januar 2022 beispielsweise in Baden-Württemberg jeder, der ein neues Nichtwohngebäude oder einen neuen Parkplatz mit mehr als 75 Stellplätzen beantragt, verpflichtet, darauf eine Photovoltaikanlage zu installieren. Durch die Nutzung von Solar Carports ergeben sich folgende Vorteile:
Wetterschutz für Fahrzeuge
Positive Außenwirkung
Individuelle Ausgestaltung
Integration von E-Ladetechnik
Optimale Nutzung vorhandener Flächen
Unabhängigkeit von Strompreisen
Nachhaltiger Beitrag zur Energiewende
Bei all den genannten Vorteilen ist Photovoltaik auf einem Carport vor allem ein nach außen sichtbarer Beitrag zur Energiewende. Denn wie im Falle einer klassischen Dachanlage, wird ein Teil der benötigten Energie direkt vor Ort erzeugt – nachhaltig und klimaschonend. So lässt sich durch ein Carport mit zehn Stellplätzen (je nach Standort und Ausrichtung) rund 40.000 kWh grüner Strom erzeugen und dadurch 21.000 kg an CO2-Emissionen einsparen. Legt man den durchschnittlichen Verbrauch eines E-Fahrzeuges von 12,7 kWh/100 km (eGolf) zugrunde, so ließe sich mit dem Solarstrom eines Parkplatzes pro Jahr Energie für 31.000 km Fahrleistung erzeugen.
Beispielrechnung für einen Parkplatz
Zudem schafft eigene Energieerzeugung Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen und sorgt durch die gute Prognostizierbarkeit der Erträge sowie die über 20 Jahre gesicherte Einspeisevergütung ein im Voraus kalkulierbares und somit risikoarmes Investitionsobjekt. Wie bei anderen PV-Anlagen unterliegen Carports dabei den entsprechenden Regelungen des EEG in seiner neuesten Fassung von 2021. Einzige Ausnahme ist, dass die Errichtung eines Carports im Gegensatz zu einer Dachanlage baugenehmigungspflichtig ist. Nachfolgend wird eine Beispielrechung eines Parkplatzes aufgeführt:
Carport mit 10 Stellplätzen: Installation von 108 Modulen möglich
Installierte PV-Leistung: 40 kWp (4kWp/Parkplatz)
PV-Jahresertrag: 40.000 kWh (4.000 kWh/Parkplatz)
Verbrauch E-Fahrzeug (eGolf): 12,7 kWh/100 km
Fahrleistung pro Parkplatz pro Jahr: (4.000 kWh)/
(0,127 kWh/km) = 31.000 km; Deckung der Jahreskilometer eines „Normalverbrauchers“
Konzepte für Verbrauch und Einspeisung
1. Eigenverbrauch (+ Überschusseinspeisung)
Bis 750 kWp möglich
Direktvermarktungspflicht ab 100 kWp
Anlagenzertifikat ab 135 kW WR-Wirkleistung
„klassischer“ Fall, in welchem der erzeugte Strom direkt selbst genutzt wird
Das klassische Modell in der Praxis: Man erzeugt den eigenen, grünen Strom und verwendet ihn direkt am Standort zur Eigenverbrauchsdeckung. Entstehende Überschüsse (weil mehr Solarenergie erzeugt wird, als man verbrauchen kann), werden ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür erhält man eine gesetzliche, über 20 Jahre gesicherte Einspeisevergütung nach EEG. Dieses Modell ist bis zu einer installierten PV-Leistung von
750 kWp möglich.
2. Eigenverbrauch + Vermarktung via PPA
Ab 750 kWp entweder ausschließlich Eigenverbrauch oder Volleinspeisung
Wenn Stromverbrauch nicht groß genug, entstehen Überschüsse
Die Überschüsse werden nicht mehr durch EEG vergütet
Entweder speichern oder anderweitig veräußern
Anderweitig veräußern bedeutet Stromabnahmevertrag mit Dienstleister
PPA (Power Purchase Agreement)
Sofern es um PV-Carports mit einer Leistung größer als
750 kWp geht, besteht die o.g. Möglichkeit der Überschusseinspeisung nicht mehr. Es ist lediglich entweder nur Eigenverbrauch oder eine komplette Einspeisung des PV-Stromes möglich. Sofern Eigenverbrauch angestrebt wird, werden eventuell anfallende Überschüsse nicht mehr gemäß EEG vergütet, sondern gehen „verloren“. Um dies zu vermeiden, ließe sich außerhalb des EEG ein Stromabnahmevertrag mit einem Dienstleister abschließen, der mögliche Überschüsse im Rahmen eines PPA (Power Purchase Agreement) abnimmt und vergütet. Zudem könne mit diesem Dienstleister die Lieferung der (grünen) Reststrommenge vereinbart werden, um einen durchgängig nachhaltigen Strombezug zu gewährleisten. Dieses Modell kommt vor allem bei großflächigen Solar-Parkflächen zum Tragen.
3. Verpachtung (Betrieb durch Dritte)
Durch die Verpachtung des eigenen Carports entstehen die Vorteile eines konventionellen Carports sowie Pachteinnahmen durch die PV-Anlage.
Ausgestaltungsmöglichkeiten
Individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten von Carport-Lösungen bieten für jede Parkfläche die geeignete Lösung. Durch die unterschiedlichen Realisierungskonzepte kann nahezu jeder Stellplatz zur nachhaltigen Energiequelle werden. Bei großflächigen Parkplätzen kann das passende Carport-Modell durch seine modulare Bauweise einfach auf die entsprechenden Strukturen angepasst und kaskadiert werden.
Für jede Ausrichtung der Parkfläche geeignet (Pultdach, Y-Form, etc.)
Ein- oder mehrreihig
Hohe Durchfahrtshöhe möglich (für LKWs, etc.)
E-Ladetechnik integrierbar
Zusätzliche Optionen (integrierte Beleuchtung, Entwässerung, etc.)
Beispiel-Referenz für Solar Carport
Bei einem Referenz-Projekt für einen Großkunden in Kroatien plante und montierte das Team von SENS insgesamt über 750 Module auf der 1.300 Quadratmeter großen Parkplatzüberdachung in Zagreb. Der gewählte Carport-Typ weist eine Besonderheit auf, da insgesamt zehn Wechselrichter dezentral direkt in den Stützen unter einer Abdeckung installiert wurden. Der benachbarte Supermarkt profitiert seitdem von dem Solar Carport und kann rund 20 Prozent des täglichen Bedarfs decken. Die PV-Anlage hat eine Gesamtleistung von rund 208 kWp, womit pro Jahr etwa 2.235 Tonnen CO2 eingespart werden.