Gemäß dem neuen Elektrogesetz, das Ausführungen zu Recycling-Auflagen beinhaltet, müssen Solarbetriebe, die ihrer Pflicht zur Registrierung nicht rechtzeitig nachkommen, ab 1. Februar 2016 mit hohen Strafen rechnen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) befürchtet, dass vielen Solarunternehmen und Handwerksbetrieben noch nicht bewusst ist, welche Konsequenzen mit den Recycling- und Registrierungsauflagen des neuen Elektrogesetzes verbunden sind.
Der Registrierungspflicht unterliegen alle Betriebe, die als Hersteller gelten. „Das betrifft nicht nur Modulhersteller und Importeure, sondern beispielsweise auch Installationsbetriebe, die ihre Produkte direkt aus dem Ausland beziehen“, betont Körnig. „Jeder Solarbetrieb sollte schnellstmöglich prüfen, ob er von der Regelung betroffen ist, und entsprechend aktiv werden.“ Da die Registrierung bei der Stiftung Altgeräte Register (EAR) einige Wochen in Anspruch nehme, sei rasches Handeln unbedingt erforderlich.
„Das Fehlen einer wirksam erteilten Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann“, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer BSW-Solar. Daneben drohten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit entsprechenden Konsequenzen. „Nicht registrierte Betriebe müssen damit rechnen, dass ihnen der Geschäftsbetrieb per einstweiliger Verfügung gerichtlich untersagt werden kann“, so Körnig weiter. Hohe Schadensersatzforderungen seien ebenfalls denkbar.