Privathaushalte können seit dem 1. März wieder Fördergelder für Solarstromspeicher erhalten. Neu bei den Richtlinien ist, dass geförderte Photovoltaik-Speichersysteme maximal die Hälfte ihrer Nennleistung ins Stromnetz einspeisen dürfen. Welche Effekte diese Begrenzung hat, hat die Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin) in ihrer „50%-Studie“ gezeigt. Das Fazit: Wenn die Batteriespeicher prognosebasiert geladen werden, lassen sich Verluste weitgehend vermeiden.
Die Studie zeigt, dass sich die geforderte Einspeisebegrenzung mit einem prognosebasierten Energiemanagement weitgehend ohne die Abregelung der Solarleistung erzielen lässt. Wird der Batteriespeicher ohne Einbindung von Prognosen frühzeitig geladen, müssen im Mittel rund acht Prozent des jährlichen Photovoltaik-Ertrags abgeregelt werden. „Ob der Batteriespeicher netzdienlich eingesetzt wird, hängt entscheidend von seiner Betriebsweise ab“, sagt Prof. Volker Quaschning, Professor für Regenerative Energiesysteme und Mitautor der Studie.
Der Solarexperte der HTW Berlin geht zudem davon aus, dass die Bundesregierung eine Anhebung der Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für die Photovoltaik plant, da die Fünfzig-Prozent-Einspeisebegrenzung sonst wenig sinnvoll sei. Im Jahr 2015 wurden weniger als 1,5 Gigawatt Photovoltaikleistung in Deutschland installiert. Um die in Paris beschlossene Klimaschutzverpflichtung zu erreichen, sollte die Bundesregierung den EEG-Zielkorridor für die Photovoltaik auf mindestens 10 Gigawatt pro Jahr erhöhen, fordert Quaschning. Erst dann könnten das Speicherförderprogramm und die verschärfte Einspeisebegrenzung ihren volkswirtschaftlichen Nutzen voll entfalten.
Die 50%-Studie kann hier heruntergeladen werden.