Prognose und Optionen Verfehlt Deutschland die Effizienzziele bis 2030?

Laut der Studie von Deneff und Prognos wird die Erreichung der Energieeffizienzziele bis 2030 allein durch politische Entscheidungen blockiert.

Bild: iStock, Andrii Yalanskyi
03.06.2024

Im vergangenen Herbst wurden die Ziele des Energieeffizienzgesetzes bis 2030 beschlossen. Laut einem Gutachten der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz wird Deutschland diese Ziele mit den aktuellen Maßnahmen verfehlen. Die Studie macht deshalb Vorschläge, wie sie sich vielleicht doch erreichen ließen.

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) und Prognos haben eine Studie veröffentlicht, die Deutschlands Weg zu den Energieeffizienzzielen bis 2030 analysiert. Die Prognose: Die Bundesrepublik wird diese nicht erreichen. Zwar gehen die beschlossenen Politikmaßnahmen in die richtige Richtung, die Bemühungen reichen aber nicht aus. Nur etwas mehr als die Hälfte der EU-rechtlich geforderten Energieeinsparungen (-26,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2008) werden demnach bis 2030 mit bestehenden Politikmaßnahmen erreicht.

Abhilfe schaffen könnten ein höherer CO2-Preis, Sanierungsverpflichtungen für die energetisch schlechtesten Gebäude, vor allem aber eine Pflicht für Unternehmen, bereits bekannte, hochrentable Energieeffizienzmaßnahmen auch umzusetzen. Doch auch dann sind weitere Anstrengungen nötig, heißt es in dem Gutachten.

„In den letzten Jahren ist der Primärenergieverbrauch vor allem durch den Umbau der Stromversorgung deutlich gesunken. Der Endverbrauch von Gebäuden, Industrie und Verkehr aber kaum“, sagt Friedrich Seefeldt von Prognos. Den Aufholbedarf zur Zielerreichung beziffert er auf jährlich rund 60 Milliarden Kilowattstunden, die eingespart werden müssten. Das entspricht der Stromerzeugung von mehreren Großkraftwerken. Davon werde etwa die Hälfte mit den bestehenden Maßnahmen inklusive des sogenannten Heizungsgesetzes erreicht. Unterstellt wird dabei ein Anstieg des CO2-Preises des BEHG auf 125 Euro je Tonne bis 2030.

„Es mangelt allein an politischem Gestaltungswillen“

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff, stellt klar: „Die EU-Mitgliedstaaten haben sich mit der Energieeffizienzrichtlinie gesetzlich selbst zu diesen Zielen verpflichtet. Und zwar aus gutem Grund. Gelingt es nicht, endlich Schwung in Energieeffizienz von Gebäuden, öffentlicher Hand und Unternehmen zu bekommen, wird die Energiewende erheblich schwieriger und teurer. Die technischen Lösungen und Dienstleistungen sind längst da. Die Wirtschaft wartet auf den Startschuss. Es ist allein mangelnder politischer Gestaltungswille, der im Weg steht. Es besteht jetzt noch die Chance, einen moderaten Maßnahmenmix aufzustellen.“

Maßnahmen, die bis 2030 noch deutliche Einsparungen liefern könnten, lägen seit Langem auf dem Tisch. Das Gutachten zeige die konkreten Einspareffekte, die mit den in der Studie betrachteten, moderaten Maßnahmen erreicht werden können. Es sei notwendig, diese Optionen zu ziehen, um spätere härtere Pflichten zu vermeiden, welche die EU-Kommission bei einer weiteren Zielverfehlung ins Spiel bringen könnte.

Wo Einsparungspotenziale liegen

Die höchsten Einsparungen könnte eine verpflichtende Umsetzung von hochrentablen Energieeffizienzmaßnahmen bringen, wie sie das Wirtschaftsministerium selbst noch vorgeschlagen hatte: 100 Milliarden Kilowattstunden bis 2030, würden allein die Maßnahmen umgesetzt, die erstens den Unternehmen durch ihre Energieaudits und Energiemanagementsysteme bereits bekannt sind und die zweitens über ihre Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert haben. Die Ausweitung der durch die EU beschlossenen energetischen Mindeststandards zur Sanierung von Nichtwohngebäuden auch auf die energetisch schlechtesten Wohngebäude könnten rund 25 Milliarden Kilowattstunden einsparen. Diese Maßnahme wurde in den letzten Monaten von Verbraucher- und Industrieverbänden unterstützt.

Einsparungen in ähnlicher Höhe sind laut dem Gutachten durch eine weitere Anhebung des CO2-Preises auf 200 Euro pro Tonne CO2 erreichbar. Hinzukommen könnten Einsparungen aus weiteren Vorgaben des Effizienzgesetzes bezüglich Rechenzentren und Abwärme sowie weitere Vorgaben, welche die Bundesregierung zur Erfüllung der EU-Energieeffizienzrichtlinie umsetzen muss. Dazu zählt etwa die Wahrnehmung ihrer Vorbildrolle durch die öffentliche Hand. Mit dem kürzlich vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) hätten Bundesregierung und Bundestag Möglichkeiten zum Nachsteuern.

Verwandte Artikel