Ausbau der Erneuerbaren Energien Chancen und Risiken des Energiesammelgesetzes

Vor kurzem wurde das Energiesammelgesetz verabschiedet, bereits jetzt steht es in der Kritik.

17.12.2018

Am 20.11 wurde das Energiesammelgesetz verabschiedet. Dieses soll sowohl das Erneuerbare-Energien-Gesetz, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Energiewirtschaftsgesetz sowie weitere Energierechtliche Vorschriften ändern. Manche Vorhaben könnten dadurch jedoch gefährdet werden.

Der Ausbau Erneuerbarer Energien muss künftig noch stärker vorangetrieben werden. Bereits im Koalitionsvertrag war vorgesehen, Sonderausschreibungen durchzuführen, um einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Mit dem Energiesammelgesetz werden diese Sonderausschreibungen nun umgesetzt.

Ausschreibungsmengen werden erhöht

Im diesem Zuge sollen bis 2021 je 4 GW Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zusätzlich ausgeschrieben werden. Um den Wettbewerb zu steigern, sollen die Ausschreibungsmengen von 1 GW in 2019 über 1,4 GW in 2020 auf 1,6 GW in 2021 erhöht werden. Die Sonderausschreibungen werden nicht auf den bestehenden 52-GW-Deckel für Solaranlagen angerechnet.

Investitionsvorhaben Gefärdet

Jedoch könnten die von der Bundesregierung vorgesehenen Einschnitte bei der Einspeisevergütung für Sonnenstrom die bereits geplanten Investitionsvorhaben der Bürgerenergiegesellschaften gefährden. Denn der neue Kabinettsentwurf sieht schon ab 2019 Kürzungen von rund 20 Prozent für Photovoltaik-Dachanlagen vor. Davon wären auch Vorhaben betroffen, die sich derzeit im Planungsstadium befinden und noch bis zum neuen Jahr fertiggestellt werden. Es bleibt also spannend wie sich der Markt aufgrund der neuen Gesetzeslage verändern wird.

Quellen: BMWi, Genossenschaftsverband Bayern

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