Fördersystematik soll weiterentwickelt werden Die grüne Kraft-Wärme-Kopplung stärken

„Mindestens benötigt die Branche eine Verlängerung des KWKG bis Ende 2030, damit die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtiger Bestandteil des Strom- und Wärmesystems nicht ausfällt“, meint Peter.

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05.11.2024

Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sollte nach einer Überarbeitung ab 2026 bis 2035 verlängert werden, fordert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in seinem Positionspapier. Vorher ist die Fördersystematik auf zukunftsfeste grüne Anlagenkonzepte umzustellen.

BEE-Präsidentin Simone Peter äußert sich zu dem KWKG folgendermaßen: „Moderne Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen produzieren als regenerative Kombi-Kraftwerke sauber und effizient Strom und Wärme. Für die kommunalen Wärmenetze bieten sie sich damit ebenso an wie für das klimaneutrale Stromsystem, indem sie als dezentrales Back-up eine wichtige Flexibilitätsoption zum Ausgleich von Wind- und Sonnenstrom bieten. Das Potenzial klimafreundlicher KWK liegt laut Szenarien des BEE bei circa 9 GW installierter elektrischer KWK-Leistung auf Basis von Wasserstoff und synthetischem Methan und 18-27 GW auf Basis von Biogas und fester Biomasse.“

„Um dieses Potenzial zu heben, muss im Rahmen der KWKG-Novellierung die Fördersystematik von grau auf grün gestellt werden. Für bestehende KWK-Systeme sind Anreize für den Umstieg von fossilen auf Erneuerbare Energieträger zu schaffen. Um einen strommarktgeführten Betrieb zu fördern, sollten die bestehenden Flexibilitätsanforderungen erhöht werden. Mindestens benötigt die Branche eine Verlängerung des KWKG bis Ende 2030, damit die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtiger Bestandteil des Strom- und Wärmesystems nicht ausfällt“, meint Peter.

Das KWKG soll über den Bundeshaushalt finanziert werden

Im Detail sollte die Fördersystematik so weiterentwickelt werden, dass:

  • neue Förderzusagen nur noch „zukunftsfeste“ Anlagenkonzepte mit einem Mindestanteil von Erneuerbarer Wärme im angeschlossenen System erhalten und dieser Mindestanteil schrittweise auf 100 % erhöht wird;

  • alle Erneuerbaren Energien auf den EE-Mindestanteil angerechnet werden können, d. h. der Ausschluss von Biogas und fester Biomasse und die Begrenzung der Anrechenbarkeit von Biomethan-KWK gestrichen wird und auch Grüner Wasserstoff und grüne Wasserstoffderivate auf den EE-Mindestanteil angerechnet werden können;

  • Anreize für bestehende KWK-Systeme gesetzt werden, höhere EE-Anteile zu integrieren, wobei eine Finanzierung über die KWK-Umlage zu vermeiden ist.

Darüber hinaus sollte das KWKG analog zum EEG nicht durch eine Umlage auf den Endkundenstrompreis, sondern über den Bundeshaushalt finanziert werden. Das entlastet den Endkundenstrompreis und setzt zusätzliche Anreize zur Nutzung strombasierter Technologien im Gebäude- und Verkehrssektor, insbesondere Wärmepumpen und batterieelektrische Antriebe.

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