Energiebeschaffung & -erzeugung Erneuerbare: Stromvertriebe stärken!

31.01.2013

Mit steigenden Anteilen der erneuerbaren Energien im Stromnetz wird ihre Integration in den Markt immer wichtiger. Dieser Prozess wird allerdings keine bloße Integration in den nach der Liberalisierung entstandenen Energy-Only-Strommarkt sein, sondern eine Transformation des Marktes hin zu einem System, in dessen Mittelpunkt die fluktuierenden Energieträger Wind und Sonne stehen. Es ist daher zu begrüßen, dass bei der Novelle des EEG ein Schwerpunkt auf die Direktvermarktung gelegt wurde. Das Ziel ist, die Betreiber von EEG-Anlagen mit den Mechanismen des Strommarktes und der Energiewirtschaft vertraut zu machen und steuerbare EEG-Erzeuger anzureizen, ihre Produktion an Markt und Strombedarf auszurichten.

Infolge der Einführung der sehr attraktiv ausgestalteten Marktprämie nutzen inzwischen über 28,5 GW und damit über 97 % der direkt vermarkteten EEG-Anlagen dieses Modell. Damit erfolgt die Integration des EEG-Stroms nahezu vollständig über den Spotmarkt der Strombörse in Paris, an dem auch der nicht direkt vermarktete EEG-Strom von den Übertragungsnetzbetreibern verkauft wird. In dieser Hinsicht besteht also zwischen der Marktprämien-Direktvermarktung und der EEG-Einspeisung kein Unterschied. Eine echte Marktintegration - insbesondere der fluktuierenden Erzeuger - ist damit also nicht verbunden. Die Einführung einer Fernsteuerungsprämie für Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen wird an diesem Manko nichts ändern, sondern nur zusätzliches Geld kosten. Gleichzeitig sind die Anreize für eine bedarfsgerechte Fahrweise der steuerbaren Erzeuger in diesem Modell sehr gering, weil sie sich nur aus dem Verlauf der Spotmarktpreise ergeben, die durch einen abnehmenden Spread gekennzeichnet sind.

Als Schnittstelle zwischen Erzeugung, Bedarf und Großhandel sind die Stromlieferanten die geeigneten Akteure, die Erneuerbaren zu integrieren und systematisch nach Ausgleichsoptionen für die fluktuierende Erzeugung aus Sonne und Wind zu suchen. Sie können die Erzeugungs- wie auch die Nachfrageseite beeinflussen und parallel dazu die Ausgleichsoptionen des gesamten Marktes - nicht nur des Spotmarktes - nutzen. Obwohl das Grünstromprivileg genau auf diese Rolle der Stromvertriebe abzielt, hat es durch die erheblich verschärften Bedingungen mit 1100 MW im Jahresmittel 2012 seine Bedeutung nahezu vollständig eingebüßt. Durch die sinkenden Großhandelspreise werden zudem mehr und mehr EEG-Anlagen aufgrund ihrer Vergütungshöhe aus dem Modell herausfallen. Damit spielen die Stromlieferanten bei der Integration der Erneuerbaren inzwischen keine Rolle mehr. Das ist genau der falsche Weg.

Zudem ist es den Stromkunden nicht mehr zu vermitteln, weshalb der in Deutschland erzeugte Strom aus erneuerbaren Energien am Spotmarkt als Graustrom entsorgt wird und die meisten Grünstromversorger gezwungen sind, Ökostromzertifikate mit zweifelhaftem ökologischem Mehrwert aus dem Ausland zu kaufen.

Bei der Weiterentwicklung des EEG in der nächsten Legislaturperiode wird es also darum gehen, die Rolle der Stromlieferanten bei der Integration der Erneuerbaren wieder zu stärken. Neben einer Wiederbelebung des Grünstromprivilegs oder einer Zusammenführung der Vorteile dessen (Versorgung von Stromkunden) mit denen der Marktprämie (Einbindung des Großhandels) sollte dazu auch der Ausgleichsmechanismus angepasst werden. Dabei müssen jeweils die fluktuierenden Erneuerbaren im Mittelpunkt stehen und Marktplätze für Ausgleichsoptionen geschaffen werden.

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