Seit Mitte 2020 hat die Verbreitung von Elektrofahrzeugen in Deutschland einen deutlichen Sprung nach vorn gemacht. Das zweite Halbjahr 2020 war geprägt von neuen Rekorden bei den monatlichen Neuzulassungen und allein in den ersten sieben Monaten 2021 wurden mit mehr als 350.000 Elektro-Pkw etwa so viele E-Fahrzeuge neu zugelassen wie im gesamten Jahr 2020 . Insgesamt fahren heute auf deutschen Straßen etwa 60 Prozent mehr Elektrofahrzeuge als noch Ende 2020.
Unter den eine Million elektrisch betriebenen Fahrzeugen zählt das Kraftfahrt-Bundesamt 54 Prozent rein elektrische Fahrzeuge und 46 Prozent Plug-In-Hybride.
Treibhausgasemissionen reduzieren
Der Einsatz von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb ist ein zentraler Hebel zur Reduktion der Treibhausgasemissionen des Verkehrs und somit zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung. Neben den Treibhausgasemissionen sind auch die Luftschadstoffe des heutigen Straßenverkehrs problematisch, vor allem Feinstaub und Stickoxide.
Elektroautos haben keine Auspuffabgase, zum Beispiel Stickoxide, und auch Partikelemissionen fallen nur durch Aufwirbelung und Abrieb an (wie bei allen Fahrzeugen), aber nicht zusätzlich durch den Verbrennungsmotor. Elektroautos tragen also dazu bei, dass unsere Städte lebenswerter und sauberer werden.
Förderung der Elektromobilität durch die Bundesregierung
Ausschlaggebend für diese sehr dynamische Entwicklung ist die Einführung der Innovationsprämie am 8. Juli 2020, mit der die Bundesregierung ihre Förderung beim Kauf eines Elektrofahrzeugs verdoppelt hat. Auch das gesamte Maßnahmenpaket mit beständiger Forschungsförderung, dem Ausbau der Ladeinfrastruktur und steuerlichen Maßnahmen hat zu diesem Erfolg beigetragen.
Um die Elektromobilität vor dem Hintergrund ihres gesamten Themenspektrums und unter Abdeckung einer vollständigen Wertschöpfungskette voranzubringen, legen die verschiedenen Ressorts jeweils eigene Förderprogramme auf.
Das BMU fördert im Rahmen des Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“ Forschungsvorhaben zum Thema Elektromobilität. Darüber entwickelt das BMU ökologische Standards für Elektrofahrzeuge und fördert Forschungsvorhaben zum Recycling von Elektrofahrzeug-Batterien.
Außerdem setzt das BMU seit dem Jahr 2020 das im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossene Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ um, bei dem die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für Soziale Dienste finanziell unterstützt wird. Ferner fördert das BMU den Einsatz von Elektrobussen im ÖPNV.
Boni und Verordnungen
Das BMWi verantwortet mit dem Umweltbonus plus Innovationsprämie das Flaggschiffinstrument zur Förderung der Pkw-Nachfrageseite. Im Rahmen des Programms „Elektro-Mobil“ unterstützt das BMWi zudem Synergien zwischen Elektromobilität und Energiesystem sowie den Ausbau der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität in der Produktion.
Mit der Ladesäulenverordnung regelt das BMWi die zentralen Anforderungen an öffentliche Ladeinfrastruktur. Ein Schwerpunkt in der Industriepolitik des BMWi ist die Förderung des Aufbaus einer heimischen Batteriewertschöpfungskette. Mit zwei „wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ (IPCEIs) fördert sie das BMWi erfolgreich mit knapp drei Milliarden Euro. Fördermaßnahmen in den Bereichen Batterietechnologie und Fachkräftesicherung flankieren die beiden Großprojekte.
Mehr öffentliche (Schnell-)Ladestationen
Das BMVI stellt für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur vielfältige Fördermöglichkeiten bereit. Zum Aufbau von 30.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten, wird in Kürze ein Programm mit 500 Millionen Euro starten. Mit der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ wird seit April 2021 außerdem der Aufbau von Ladepunkten an attraktiven Orten des Alltags beschleunigt.
Eine weitere Förderrichtlinie zielt auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz und bei Firmenflotten ab. Diese soll noch im Laufe des Sommers starten. Private Ladevorrichtungen werden nach weiterer Aufstockung des Programms mit insgesamt 800 Millionen Euro gefördert.
Des Weiteren schreibt die Bundesregierung das „Deutschlandnetz“ mit mehr als 1.000 Schnellladestandorten aus. Bis Ende 2023 soll überall in Deutschland der nächste Schnellladepunkt in wenigen Minuten erreichbar sein! Zudem existieren vielfältige Fördermöglichkeiten zur verkehrsträgerübergreifenden Flottenelektrifizierung im kommunalen und gewerblichen Bereich, für Forschung und Entwicklung und zur Umstellung von Nutzfahrzeugen und Bussen im Personenverkehr auf alternative Antriebe.
Diese betreffen unter anderem die „Förderrichtlinie Elektromobilität BMVI“, die kürzlich veröffentlichte „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben, nebst Infrastruktur“ und die im Notifizierungsverfahren befindliche „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“.