Mit der am 11. März 2015 vorgelegten Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich beschleunigen.
Bei der Vorstellung des Programms vorgestern auf der ISH in Frankfurt rekapitulierte Thorsten Herdan, im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zuständiger Abteilungsleiter für Energiepolitik, Wärme und Effizienz, dass sich das Ministerium steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten als Fördermechanismus gewünscht hätte. Da das Vorhaben aber politisch am Widerstand Bayerns gescheitert ist, das sich gegen die geplante Form der Gegenfinanzierung aussprach, komme nun eine Förderung als Marktanreizprogramm (MAP) zustande.
Manfred Greis, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie und auch Sprecher der ISH Energy, betonte bei der Vorstellung, dass die Branche von der Politik nicht in erster Linie finanzielle Zuschüsse erwarte, sondern Impulse. Der BDH hat zu der Thematik auch soeben eine Förderfibel herausgebracht.
Impulse für Heizungsbranche, Gewerbe und Industrie
„Mit innovativen Elementen wie beispielsweise der Einführung einer ertragsabhängigen Förderung bei Solarthermie und anspruchsvollen Effizienzkriterien setzt das MAP neue Maßstäbe für die Heizungsbranche“, lies Bundesminister Sigmar Gabriel verlauten. „Auch wollen wir das Programm für den gewerblichen Bereich stärker öffnen. Denn die Energiewende im Wärmemarkt muss sich künftig noch stärker auch in den Betrieben abspielen.“
Kleine und mittlere Unternehmen können deshalb vom MAP verstärkt profitieren und erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen sogenannten KMU-Bonus von 10 %. Für große Betriebe erweitert das BMWi die Antragsberechtigung sowohl mit Blick auf Investitionszuschüsse als auch für Darlehen und Tilgungszuschüsse.
Das MAP tritt am 1. April 2015 in Kraft und fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.
Die Reform reagiere durch neue Impulse und eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik auf eine derzeit verhaltene Marktdynamik. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte hat sich seit 2012 nur noch langsam weiterentwickelt und liegt derzeit bei 9,9 %. Die Novelle des MAP sei daher erforderlich, um das ambitionierte Ziel des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes von 14 % Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 zu erreichen.
Jubel in der Solarwirtschaft
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die von der Bundesregierung beschlossenen Verbesserungen und erwartet nun eine Modernisierungswelle, denn die Fördersätze werden ab April dieses Jahres um bis zu 100 Prozent angehoben. Neben höheren Zuschüssen gebe es künftig eine „Abwrackprämie“ für die Entsorgung alter Heizkessel.
Die wichtigsten Solar-Änderungen im Überblick: Die Mindestförderung für Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung wird von 1500 auf 2000 Euro angehoben. Bei größeren Anlagen mit einer Kollektorfläche von mehr als 14 Quadratmetern winken höhere Zuschüsse, weil die quadratmeterbezogene Förderung von bislang 90 Euro auf 140 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche erhöht wurde.
Wer die neue Solaranlage mit der Modernisierung einer Heizung verbindet, erhält zusätzliche Boni. Förderfähig sind neuerdings zudem zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuinstallation einer Solarwärmeanlage, aber auch Schritte zur Optimierung einer bereits in der Vergangenheit geförderten Anlage.
Unter förderfähige Maßnahmen fallen beispielsweise der Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper, der Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum, der Ausbau der Altheizung und deren Entsorgung.
Erdwärme-Wärmepumpen auch auf der Gewinnerseite
Die Geothermie-Verbände Wirtschaftsforum Geothermie und Bundesverband Geothermie begrüßen die Novellierung, die Privateigentümern mindestens 4000 Euro bei Errichtung einer oberflächennahen Geothermie-Anlage bringe und auch die Bedingungen für Tiefengeothermie verbessere, weil nun vier statt zwei Bohrungen zur Strom- und Wärmeerzeugung gefördert werden.
Die größte Verbesserung im Fördersegment Wärmepumpen (Details siehe Galerie-Bilder) sieht auch der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) für erdgekoppelte Systeme im Ein- und Zweifamilienhausbereich vor, wo es bisher maximal 2800 Euro gab. Auch im KfW-Teil, der für Wärmepumpen ab 100 kW gilt, werde die Errichtung von Sonden nun gefördert. Für Gas-Wärmepumpen wurde die Basisförderung ebenfalls auf 4500 Euro aufgestockt.
Handwerk sieht Erklärungsbedarf
Durchwachsen sieht der Zentralverband Sanitär Heizung Klima das Marktanreizprogramm: Einerseits begrüßt er die Maßnahmen, beklagt aber, dass das MAP in der Praxis nach wie vor zu einem sehr hohen Beratungs- und Beantragungsaufwand führe. Die nach Techniken unterschiedlichen Förderblöcke, teils mit gesonderten Vorgaben und Ausnahmen, seien Laien nur schwer zu vermitteln.
Vergleichsweise kritisch sieht der ZVSHK darüber hinaus die Förderung von Wärmenetzen, weil diese „monopolistisch geprägten Systeme“ in Neubau- und Sanierungsgebieten in der weit überwiegenden Zahl ineffizient und unwirtschaftlich seien.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm
BDH-Leitfaden Förderprogramme „Effiziente Heizsysteme mit Geld vom Staat“ (Stand 3/2015)