Update: Die letztliche Antragstellung für Neuerrichtungen endete am 18.01.2022
Die letztliche Antragstellung für Modernisierungen endete am 27.01.2022
Der Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur wird seit vergangenem Jahr durch eine anteilige Finanzierung der Investitionskosten gefördert. Bereits beim ersten Aufruf des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind bis April 2017 mehr als 1.300 Anträge eingegangen. Nun geht die Initiative in die zweite Runde und es gibt erneut eine Chance auf Förderung durch das BMVI.. Die Frist zur Antragsstellung endet bereits am 30. Oktober 2017.
Wer die Möglichkeiten nutzen möchte, muss die Anforderungen der „Ladesäulenverordnung“ erfüllen. Neu im zweiten Aufruf ist das Kriterium der eichrechtkonformen Abrechnung. Wer öffentliche zugängliche Ladepunkte betreibt und Ladevorgänge verbrauchsabhängig abrechnen möchte, muss daher die Anforderungen im Hinblick auf die Eichrechtkonformität erfüllen.
Lösungen von Mennekes erfüllen die Anforderungen
Mennekes hat auf die vielen Anforderungen reagiert und verschiedene Lösungen entwickelt: Von den Ladesäulen der Modellreihen „Premium“ und „Smart“ über das Software-Backend „Chargecloud“ bis zur Transparenzsoftware sind alle Einzelelemente für die eichrechtkonforme Abrechnung vorbereitet.
Die von Mennekes entwickelten Lösungen werden aktuell von der zuständigen Behörde, der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) aus Braunschweig in einem „Konformitätsbewertungsverfahren“ geprüft. Sobald die Evaluation abgeschlossen ist, kann die Abrechnung von Ladestrom zukünftig eichrechtkonform erfolgen.
Mit einer solchen Infrastruktur können Unternehmen das neue Kriterium des zweiten Förderaufrufs erfüllen. Für bereits im Feld befindliche Mennekes-Ladesäulen gibt es außerdem Kits zur Nachrüstung, damit auch diese die Anforderungen der Eichrechtkonformität erfüllen und zukunftssicher bleiben.