Ende 2011 begann für Europas Energiemarkt ein neues, strenger reguliertes Zeitalter: REMIT trat in Kraft. Die Verordnung (siehe Kasten), die verbindlich in nationales Recht umzusetzen ist, soll Integrität und Transparenz im Energiegroßhandel sicherstellen. Zusammen mit weiteren EU-Direktiven zur Finanzmarktregulierung (MIFID II und MiFIR), zur Verhinderung von Marktmissbräuchen (MAD II und MAR) und zur Regulierung des europäischen Marktes für die Infrastruktur des Derivatehandels (EMIR) entsteht ein engmaschiges, sich gegenseitig beeinflussendes Regulierungsnetz, das auch auf allen Märkten für faire Preise, weniger Marktmissbrauch und stärkeren Wettbewerb sorgen soll.
Licht im Regulierungs-Dschungel
Ausgeschlossen von der EU-Regulierung sind derzeit Energieträger, die über einen festgelegten Feed-In-Tarif eingespeist werden, mithin mehr oder weniger alle Erneuerbaren - hier geht man davon aus, dass wegen der fixierten Preise Manipulationen unmöglich sind.
Eine Euroforum-Tagung zum Thema „Regulierung“ versuchte im November, aus der Perspektive des Energiehandels etwas Licht in den Dschungel der neuen Vorschriften zu bringen. „Die Regelungen sollen - ebenso wie der Dodd-Frank-Act in den USA - jegliche Marktmissbräuche im Energiemarkt verhindern, wobei dies im Energiemarkt mindestens eine ebenso große Herausforderung ist wie auf den Finanzmärkten“, erklärte dort Dr. Susann Franke, Rechtsanwältin und Regulatory Project Manager bei Baringa Partners.
Denkbare Missbräuche sind kartellähnliche Absprachen unter Anbietern, koordiniertes Verhalten (gleichzeitige Käufe oder Verkäufe), um Preise in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen oder die Ausnutzung sogenanntes Insiderwissens: Wer weiß, dass ein wichtiges Kraftwerk demnächst wegen Wartung ausfällt, kann in seinen Handelsaktivitäten auf weniger Strom und gegebenenfalls steigende Preise setzen, während die Konkurrenten im Dunkeln tappen.
Verwirrung stiftete hierzulande lange das Markttranparenzstellen-Gesetz, die deutsche Umsetzungsinitiative zu REMIT. Das Gesetz wurde nun am 8. November 2012 vom Bundestag beschlossen (Bundestags-Drucksachen 17/10060, 17/10253, geändert durch 17/11386, im Web einsehbar). Die Markttransparenzstelle soll beim Bundeskartellamt entstehen und eng mit der Bundesnetzagentur kooperieren. Danach sind Energieerzeugungsanlagen ab 10 MW meldepflichtig.
Am wichtigsten für den Energiegroßhandel ist derzeit REMIT, weil hier EU-weit geltende Meldepflichten für Großhandelsgeschäfte mit Energieträgern festgelegt werden. Praktisch jeder Großhandelsabschluss über Energie ist danach an die in Ljubljana (Slovenien) angesiedelte Agency for the Cooperation of Energy Regulators (Acer) zu melden.
Tatsächlich ruht die Last der Berichtspflichten über Handelsaktivitäten nicht vorwiegend auf den Schultern den handelnden Parteien: REMIT-Meldungen muss meist nicht das Energieunternehmen vornehmen, sondern sie können und werden vor allem durch „beauftragte Dritte“ (in der Regel die Energiebörsen) übermittelt, wo die Daten zu den einzelnen Deals ohnehin vorliegen.
Derzeit baut Acer eine Datenbank für die Meldungen auf. Zu diesem Repository läuft ein Konsultationsprozess, in den sich bis Jahresende 2012 alle Betroffenen einbringen konnten. Im Herbst 2013 sollen die Durchführungsregeln stehen, die Datenerfassung im Frühjahr 2014 beginnen. Energieunternehmen haben also noch einige Zeit, sich meldetechnisch auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Meldepflichten für Insider-Informationen
Völlig neu ist für die Branche die Anwendung der aus dem Börsenhandel bekannten Begriffe Insider-Handel (Artikel 3) und Marktmanipulation (Artikel 5) auf ihre physischen Transaktionen. Danach müssen Insiderinformationen der Öffentlichkeit unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden, in der Regel über zentrale Seiten im Internet wie die Transparenzplattform der EEX [1], notfalls über eigene Seiten. „Unverzüglich“ bedeutet innerhalb einer Stunde.
Doch was ist konkret eine Insider-Information? Die Acer-Umsetzungsrichtlinie vom 28. September 2012 nennt folgende Kriterien: Die Meldung muss bisher öffentlich unbekannt und präzise sein, Energiegroßhandelsprodukte betreffen und geeignet sein, deren Preise zu beeinflussen. Es muss auch alles gemeldet werden, was aufgrund anderer nationaler oder europaweiter Meldepflichten oder üblicher Melde-Usancen zu veröffentlichen wäre. Nur eigene Pläne oder Handelsstrategien sind tabu. Beispiele für meldepflichtige Fakten sind das Hoch- oder Herunterfahren von Kraftwerken oder Störungen von Stromerzeugungs-Anlagen über 100 MW, bei Gas Informationen über praktisch alle produktions- und lieferrelevanten Anlagen.
Ausnahmen von der Meldepflicht gelten, wenn eine Meldung das berechtigte Interesse des Meldenden verletzen würde, ihr Verschweigen die Öffentlichkeit aber nicht irreführt (Art.4, Abs. 2 und Art. 3, Abs. 4 REMIT) oder wenn eine Transaktion nur der direkten Deckung von Verlusten durch Ausfälle dient. Verletzte Meldepflichten sind eine Ordnungswidrigkeit. „Trotz der schärferen Regulierungsregeln zielt keine Behörde darauf, dass jedes, auch ein kleines Energiehandelsunternehmen, einen Compliance-Officer braucht“, sagte Michaela Karavanou, Energy Trader der Stadtwerke München zu dem befürchteten hohen Aufwand.
Aus der Auswertung aller gesammelten Daten will Acer Hinweise auf Marktmanipulationen herausfiltern. An den Aktienbörsen funktioniert das kaum - die meisten Insider-Fälle bleiben unentdeckt. Volker Zuleger, bei Acer Experte für die Regulierung von Energie-Großhandelsmärkten, ist aber optimistisch: „Die Versuche mit unserer Spezial-Software, aus großen Datenbeständen verdächtige Daten herauszufischen, waren sehr ermutigend.“ Die Technologie habe sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt.
Stadtwerke: Neu-Kalkulation wegen EMIR?
Während REMIT die Branche durch seine Melde- und Berichtspflichten fordert, könnte EMIR unmittelbare finanzielle Folgen beispielsweise für Stadtwerke haben. Die Richtlinie führt unter anderem eine Clearingpflicht für einen Großteil des Derivatehandels durch „nichtfinanzielle Gegenparteien“ ein. Das bedeutet, dass der Handel mit auf die Zukunft bezogenen Stromlieferverträgen zu bestimmten Preisen nicht mehr direkt zwischen den eigentlichen Handelspartnern abgewickelt wird wie bisher üblich, sondern eine Clearingplattform zwischen sie tritt. Diese Plattform sichert die Abwicklung von Kontrakten auf eigenes Risiko und auch dann, wenn ein Partner ausfällt, also keinen Strom liefern oder nicht zahlen kann, etwa wegen einer Insolvenz. Dadurch soll die Sicherheit des Handels steigen. Weil die Clearingstelle sich selbst ebenfalls absichern will, muss der Besteller eines zukünftig zu liefernden Gutes dort wie der Lieferant Geld hinterlegen. Diese Pflicht entfällt beim Direkthandel zwischen den Parteien. Die Geldsumme kann zudem mit dem Preis des später zu beziehenden Gutes auch kurzfristig schwanken. EMIR nennt bei Waren- und Währungsderivaten (für die Absicherung von Energieeinkäufen im Ausland gegen Währungsschwankungen) drei Milliarden Euro jährlich als Untergrenze: Wer in größerem Volumen handelt, muss clearen. Banken, Fonds oder andere „finanzielle Gegenparteien“ sind ohnehin immer dazu verpflichtet.
EMIR trat am 12. August 2012 in Kraft, schon ab Januar 2013 gilt die Clearingpflicht, wobei das Clearing nur durch sogenannte zertifizierte Clearingpartner erfolgen kann, deren Zertifizierung gerade läuft. Nur Energieprovider, die unter den Grenzwerten bleiben, dürfen ihre Energiezukäufe für spätere Jahre wie gewohnt direkt mit Energiehändlern abschließen.
Auf der Euroforum-Tagung kursierte die Befürchtung, dass diese Regel sogar die Existenz von Stadtwerken gefährden könne, weil sie nicht in der Lage sind, Sicherheiten im benötigten Umfang zu hinterlegen, da diese ja im bisherigen Geschäftsplan nicht vorgesehen sind. Ein Stadtwerke-Mitarbeiter, der nicht genannt werden möchte, erklärte: „Das Volumen solcher Sicherheiten, die sehr kurzfristig eingefordert werden, könnte durchaus unsere Möglichkeiten überschreiten.“ Ganz ähnlich sah es auch Josef Hasler, Vorstandsvorsitzender des bei Erneuerbaren starken Nürnberger Versorgers N-Ergie auf dem Bayerischen Windenergietag: „EMIR kann dazu führen, dass es einige Unternehmen in ein paar Jahren nicht mehr gibt.“
Weitere Informationen
[1] Transparenz-Plattform der europäischen Strombörse European Energy Exchange: www.eex.com/de/Transparenz