Auch in diesem Jahr stehen wieder wesentliche energiepolitische Richtungsentscheidungen an. Stand das vergangene Jahr im Zeichen der EEG-Novelle, sind es 2015 Fragen des zukünftigen Marktdesigns, auf die Antworten gefunden werden müssen. Endlich – und das ist sehr erfreulich – rücken die Verteilnetze in den Fokus. Gleich zwei wichtige Programmpunkte stehen auf der Agenda: das Verordnungspaket „Intelligente Netze“ wird zeigen, wie ernst wir es in Deutschland mit der Digitalisierung des Energiesystems meinen. Und mit der Novelle zur Anreizregulierung wird über die künftige Investitionsfähigkeit, und damit letztlich auch über die Innovationsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber entschieden.
Die Anforderungen an die Verteilnetze sind kontinuierlich gestiegen. Regenerative Energiequellen decken heute knapp 30 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Vor zehn Jahren, also zum Zeitpunkt der Entstehung des heutigen Regulierungsrahmens, waren es gerade einmal um die zehn Prozent. Und dabei sind 90 Prozent der installierten Leistung aus erneuerbaren Energien an die Verteilnetze angeschlossen. Eine vergleichbare Entwicklung sucht man bei den Investitionen in die Verteilnetze vergebens. Dafür kann es gute Gründe geben, jedoch legt die im Rahmen der Erstellung des Evaluierungsberichts der Bundesnetzagentur durchgeführte Umfrage andere Schlüsse nahe. Die Verteilnetzbetreiber äußerten sich dabei in erheblichem Umfang unzufrieden mit dem Zustand und dem Alter ihrer Netze. Es müsste und würde demnach mehr investiert werden, wenn es die Regulierung hergäbe. Entscheidend ist, dass der Zeitverzug zwischen Kostenentstehung und Beginn der Refinanzierung über die Netzentgelte beseitigt wird.
Im Übertragungsnetz und der Hochspannungsebene ist die Problematik des Zeitverzugs bereits erkannt und gelöst. Dieser Schritt muss nun auch für die Mittel- und Niederspannungsebene gegangen werden. Eine dementsprechend modifizierte Anreizregulierung lässt Investitionen zu und sorgt für eine Verstetigung der Investitionstätigkeit. Zur Gewährleistung der Kosteneffizienz wird weiterhin ein Effizienzvergleich durch die Bundesnetzagentur durchgeführt. So werden die richtigen Anreize für die Investitionen in effiziente und innovative Technologien gesetzt. Es geht nicht darum, mehr Geld in die Netze fließen zu lassen. Vielmehr soll das Geld an den richtigen Stellen effizient eingesetzt werden.
Zweiter wichtiger Punkt ist das Verordnungspaket „Intelligente Netze“. Das Bundeswirtschaftsministerium begreift diese Verordnungen als „wesentliche Bausteine für Energiewende und Energieeffizienz“. Und das ist ausdrücklich richtig. Kommunikation, so das BMWi, wird zu einer Grundanforderung von intelligenten Netzen. Denn „in der Stromversorgung der Zukunft werden netzdienliche und marktlich induzierte last- wie erzeugerseitige Steuerungshandlungen zum Tagesgeschäft gehören“. Das ist im Sinne einer bezahlbaren Energiewende sicher der richtige Weg. Der Smart Meter kann der Katalysator für intelligente Netze werden. Dafür sollte der Einstieg in das Smart Metering möglichst schnell und mit ausreichenden Freiheitsgraden für die Netzbetreiber erfolgen.
Die Novelle der Anreizregulierung und das Verordnungspaket können richtig ausgestaltet zu modernen und effizienten Stromnetzen führen. Ansonsten bleiben die Netze im wahrsten Sinne des Wortes „von gestern“.