Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird zum 1. Januar 2016 die Direktvermarktung verpflichtend für alle neuen regenerativen Erzeugungsanlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt (kW). Dadurch sind Anlagenbetreiber in der Pflicht, haben aber auch die Chance, die Rentabilität ihrer Anlagen zu erhöhen. Die EnBW bietet hierzu speziell für Anlagen ab 100 kW ein Direktvermarktungs-Paket an, das die komplette Abwicklung für den Kunden beinhaltet. Dabei koordiniert der Energieversorger die erforderliche Ausstattung der Anlagen mit Informations- und Kommunikationstechnologie, bindet die Anlagen über eine entsprechende Schnittstelle in einen Anlagenpool (virtuelles Kraftwerk) ein und vermarktet so den eingespeisten Strom an den Energiebörsen. Auch die Kommunikation mit den Netzbetreibern sowie die Abrechnung der Vergütung sollen Teil des Direktvermarktungspakets sein.
Besitzer von Bestandsanlagen sollen ebenfalls profitieren können. EEG-Anlagen, die bislang noch nicht fernsteuerbar sind, können durch die nachträgliche Ausstattung mit einer IT-Schnittstelle ebenfalls direkt vermarktet werden. Das EEG bietet Bestandsanlagenbetreibern, die aus dem bisherigen fixen Vergütungsmodell in die Direktvermarktung wechseln, einen Mehrerlös. Neben Betreibern von regenerativen Erzeugungsanlagen unterstützt die EnBW Projektierer, Investoren und sonstige Interessenten bereits vor oder beim Anlagenbau. Um Kunden den Vorteil eines lokalen Ansprechpartners garantieren zu können, wird die EnBW-Direktvermarktung auch regional über die Beteiligungen vor Ort angeboten.