Energy 2.0: Herr Raschke, Fracking wird in Deutschland schon lange diskutiert. Warum hat die Debatte in diesem Jahr nochmals Fahrt aufgenommen?
Jens Raschke: Aus meiner Sicht hat Fracking neue Aufmerksamkeit erfahren, nachdem man sich Ende Mai letzten Jahres dazu entschlossen hatte, ein Gesetzgebungsverfahren zur Genehmigung der Fracking-Voraussetzung einzubringen, weil man sich wohl in der Regierung nicht einig war. Ein kritischer Punkt ist, dass es nach wie vor keine klare Regelung gibt und das Thema in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird.
Woran liegt das?
Ich glaube, zum Teil aus Unkenntnis und zum Teil, weil man der Wirtschaft keine klaren Vorgaben und Regelungen gibt. Das ist die Tragik dabei. Das Bundesberggesetz ermöglicht grundsätzlich die Durchführung von Fracking-Maßnahmen. Das Paradoxon ist erst dadurch entstanden, dass der ehemalige Wirtschaftsminister Rössler öffentlich den Eindruck vermittelt hat, dass die Schaffung eines rechtlichen Rahmens Fracking sicher macht. Das ist ein Missverständnis. De facto sollte die Gesetzesvorlage Rahmenbedingungen und notwendige Voraussetzungen wie Umweltverträglichkeitsprüfung konkretisieren. Aufgrund der herrschenden Gesetzeslage können wir aber sehr viel mehr Fracking-Maßnahmen durchführen, als sinnvoll und notwendig wären.
Es hätten also Gesetzte implementiert werden müssen, die auf mehr Umweltverträglichkeit achten, auch wenn es wirtschaftlich nicht gewünscht ist.
Genau, und das finde ich paradox. Eigentlich wollte man die Rahmenbedingungen konkretisieren, aber es wurde ein unsicherer Rechtsrahmen für alle Beteiligten beibehalten. Deshalb halte ich die Diskussion für schwierig, weil ein verbindlicher Rahmen fehlt, den die Wirtschaft fordert, um Investitionssicherheit zu haben. Fracking erfolgt heute ja schon in Deutschland, in Niedersachsen hat etwa Exxon Mobil eine Vielzahl von Förderstellen eingerichtet.
Die Verunsicherung ist also durch den Rückzieher entstanden.
Ja. Es ist meiner Meinung nach ein klares Zeichen in die politischen Lager gewesen, das Thema nicht zum Wahlkampfthema zu machen. Genauso wie die Novellierung des EEG auf dem Plan steht, wird man sich jetzt auch mit einer Regulierung der Fracking-Voraussetzungen auseinandersetzen müssen.
Ist das nur ein deutsches Thema?
Ein deutscher rechtlicher Rahmen ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Das Problem ist aber, dass in anderen europäischen Ländern wie Frankreich, die Fracking im Juli 2011 untersagt haben, eine Regelung noch aussteht. Die Debatte bei den Stromentwicklungen, die weit über die nationalen Grenzen hinausgeht, werden wir in ähnlichem Umfang auch beim Fracking haben. Wir brauchen einen europäischen Rahmen.
Kann das nicht jedes Land für sein eigenes Territorium entscheiden?
Grundsätzlich ja, aber Energiepolitik ist ein Thema, das an den Grenzen nicht halt macht. Es geht um die Fragestellung der Liberalisierung. Wo kauft man Energie ein? Wie sind die einzelnen nationalen Rahmenbedingungen geschaffen? Wie ist der grenzüberschreitende Energieverkehr geregelt? Fracking spielt dabei als ein Bestandteil einer integrierten Energieversorgung eine wesentliche Rolle. Wir sind in Deutschland und Europa an einem Energiemix interessiert, der einen Ausgleich schafft. Mittlerweile mahnen auch Einrichtungen aus dem gewerkschaftlichen Umfeld, dass man die Energiepreise bezahlbar halten muss, um sicherzustellen, dass die Last gerecht verteilt wird und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit mit dem Ausland gegeben ist.
Das ist der soziale Aspekt.
Richtig, aber es ist auch gleichzeitig der Arbeitssicherungsaspekt. Am Ende geht es darum, durch einen intelligenten Energiemix eine bezahlbare und sichere Energieversorgung anbieten zu können. Fracking spielt dabei eine wesentliche Rolle, deswegen plädiere ich für eine europäische Regulierung.
Andererseits hat Deutschland sich gegen Kernenergie entschieden, Frankreich hat sie aber noch. Also kann es in Europa durchaus unterschiedliche Energieformen geben, solange die Ziele insgesamt erreichbar sind.
Das Problem ist aber vielschichtiger. Nehmen wir ein anderes Beispiel: Durch den Erwerb des E.on-Transportnetzes in Deutschland durch die Tennet, einen staatlich kontrollierten Konzern in Holland, ist eine Situation geschaffen worden, in der der Staatskonzern Investitionen in Deutschland in Milliardenhöhe steuern und gewährleisten muss. Auch da merkt man schnell, dass die lokalen Interessen nicht nur national, sondern europäisch sind.
Es kann ja durchaus sinnvoll für den Gesetzgeber sein, Fracking zu ermöglichen, aber wir werden nicht ohne Regularien auskommen, die die Umwelt schützen.
Man braucht einen Fahrplan wie in anderen Industrien. Wenn die Politik den Rahmen nicht konkretisiert und ausformuliert und nicht angibt, wie eine Umweltverträglichkeitsprüfung aussieht und welche Grenzwerte erfüllt werden müssen, gibt sie ein wichtiges Instrument aus der Hand, weil sie den technischen Fortschritt nicht einfordert. Man könnte ohne weiteres den Einsatz von Chemikalien im Fracking-Fluid regulieren. Ich fordere, dass man die Anforderungen des Wasserwirtschaftsgesetzes mit ihren jeweiligen Grenzwerten konkretisiert.
Welche technischen Fortschritte gibt es denn bei der Fördertechnik?
In der Bohrtechnik gibt es erhebliche Fortschritte, aber auch in der Zusammensetzung der Bohrflüssigkeiten. In der Vergangenheit gab es fast 150 unterschiedliche Inhaltsstoffe, heute sind es je nach Bohrloch 30 Stoffe. Innerhalb der Förderindustrie hat ein Umdenken eingesetzt und man nimmt die Verunsicherung der Bürger ernst. Die Industrie ist interessiert daran, sie durch Forschung und Dialog abzuholen. Auch bei der Bohrtiefe gibt es Fortschritte, um den Einsatz der Kräfte minimal zu halten und Vorwürfen, die Bohrungen könnten Erdbeben auslösen, entgegenzuwirken.
Kann die Politik Ziele formulieren, statt eines konkreten Vorgehens? Die Gefahr ist sonst ja groß, dass die Technik einen Inhaltsstoff durch einen anderen ersetzt, der vielleicht genauso schädlich ist.
Der Gesetzgeber hat grundsätzlich laut Bundesberggesetz die Möglichkeit, Maßnahmen zu unterbinden, wenn die öffentlichen Interessen zu stark eingeschränkt werden. Er könnte also für die jeweiligen Einsatzstoffgruppen Höchstwerte festsetzen und die technischen Anforderungen konkretisieren. Damit müssten Techniker und Ingenieure für einzelne Inhaltsstoffe Alternativen suchen. Diese Notwendigkeit gibt es heute in dem Maße nicht. Es ist der Wirtschaft allein überlassen, in welchem Umfang sie darauf einwirkt. Es ist auch eine betriebswirtschaftliche Perspektive. Man wird teurere Inhaltsstoffe mit gleicher Wirkung aber geringeren Nebeneffekten nur dann verwenden, wenn man rechtlich verpflichtet ist.
Das Gespräch führte Dr. Karlhorst Klotz, Energy 2.0.