Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 7. März 2017 die Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Somit ist Bayern eines der ersten Bundesländer, das die Voraussetzungen für den Bau von EEG konformen PV-Projekten auf Acker- und Grünflächen schafft.
Bislang waren nur Solarkraftwerke förderfähig, die auf versiegelten Konversionsflächen errichtet wurden: einem 110 Meter breiten Seitenstreifen entlang Autobahnen oder Bahnschienen sowie Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Dies erhöhte jedoch den Flächenverbrauch und die Kosten.
Gewisse Einschränkungen bleiben
Um jedoch auch weiterhin landwirtschaftlich und für den Naturschutz wertvolle Flächen vor einer übermäßigen Inanspruchnahme zu schützen, bestehen immer noch gewisse Einschränkungen. Die Anzahl der geförderten Projekte darf die Dreißig nicht überschreiten. Flächen, die als Natura 2000-Gebiet oder als Teil eines Biotops gelten, sind auch zukünftig von der neuen Verordnung ausgeschlossen.
Nicht nur die Wirtschaft profitiert
Das Unternehmen Belectric verweist in einer Stellungnahme auf die zahlreichen Vorteile, die die neue Klausel mit sich bringt. Denn die Verordnung unterstützt nicht nur die Arbeitsplätze von Solarunternehmen in Bayern, sondern trägt auch durch die Erzeugung von günstigem Solarstrom zur Stärkung der Zukunftssicherheit der bayerischen Wirtschaft bei.
Die Nutzung von Flächen kann nun effizienter erfolgen und besser in das Landschaftsbild eingepasst werden. Auch unsere Umwelt profitiert: Der Mutterboden bleibt vollständig erhalten, wodurch ein geschützter Naturlebensraum entsteht, in dem sich Tiere und Pflanzen, die auf der „roten Liste gefährdeter Arten Bayerns“ zu finden sind, ansiedeln.