Noch immer nehmen viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ihre Energiekosten als unvermeidlichen Rechnungsposten in Kauf. So zahlen die Betriebe beispielsweise oft noch die überteuerten Grundtarife, obwohl schon ein einfacher Bäcker mit einer Tarifumstellung mehr als 10.000 Euro im Jahr sparen kann. Das Hauptproblem aber liegt darin, dass die wenigsten Unternehmen auf Anlagenverbräuche oder Lastgangprofile achten. Dabei verschenken sie ein enormes Potenzial für Einsparung. Intelligente Zähler können dabei helfen, einfache Wege zur Kostenreduktion aufzuspüren. Zudem bieten die dabei ermittelten Daten eine wertvolle Basis, um Prozessoptimierungen oder Investitionen zu planen. Nicht zuletzt aber ist eine präzise Verbrauchsübersicht die entscheidende Voraussetzung, damit die Firmen die verschiedenen vom Staat angebotenen Optionen für eine Entlastung bei den Energiekosten in Anspruch nehmen können.
Dazu müssen nicht einmal sofort Effizienzverbesserungen umgesetzt werden. Für eine erste Steuerermäßigung reicht es schon, nur einen bestimmten Stromsteuerbetrag nachzuweisen. Nach Paragraf 9b des Stromsteuergesetzes lassen sich zum Beispiel die Stromsteuern für Betriebe des produzierenden Gewerbes, die einen Sockelbetrag von 1000 Euro übersteigen, um bis zu 25 Prozent reduzieren – ohne dass dazu überhaupt etwas am Verbrauch optimiert werden muss.
Noch höhere Erstattungen sind im Rahmen der Spitzenausgleich-Effizienzverordnung (SpaEfV) möglich, die nach einer Übergangsfrist seit 2015 in Kraft ist: Auf ihrer Basis kann eine Verringerung der Stromsteuer um bis zu 90 Prozent beantragt werden. Der konkrete Betrag ergibt sich aus der Verrechnung mit den Arbeitgeberbeiträgen für die Rentenversicherung. Damit sollen Anreize für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung geschaffen werden. Speziell für KMU lässt die SpaEfV dabei neben der DIN ISO 50001 auch einfachere Optionen zum Nachweis des sparsamen Energiehaushalts zu, so etwa ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder auch nur einen umfassenden Bericht der Firma über Energieträger, Verbräuche, Einsparpotenziale und konkrete Maßnahmen.
Möglichkeiten der Datenerfassung
Die Kosten für ein solches Audit sind sehr unterschiedlich. Je höher der produzierende Anteil ist, desto mehr Verbraucher müssen betrachtet werden. Das bedeutet einen zusätzlichen Aufwand. Generell erstreckt sich die für eine Steuerentlastung erforderliche Nachweisführung auf alle Unternehmensteile, Anlagen und Standorte. Ausgenommen werden können einzelne Bereiche, wenn auf diese nicht mehr als fünf Prozent des Gesamtenergieverbrauchs entfallen. Wird das Effizienzprogramm über einen Bericht gemäß SpaEfV Anlage 2 dargelegt, reicht es sogar, wenn nur 90 Prozent des Verbrauchs konkreten Anlagen und Geräten zugeordnet werden können. Die Nachweise müssen jährlich erneuert werden. Dabei sind die Informationen zu Energieeinsatz und -verbrauch jeweils über einen Zeitraum von zwölf Monaten zu belegen. Allerdings haben viele Betriebe nur analoge Zähler, die darüber hinaus meist als Gesamtzähler fungieren. Für eine verlässliche Datenübersicht empfiehlt es sich daher, entweder selbst entsprechende Technik zu installieren oder einen Energieberater zu beauftragen, der die erforderliche Ausrüstung mitbringt.
Um alle Bereiche der Spitzenausgleich-Verordnung einschließlich Strom, Gas, anderen Energieträgern, Wärme und Dampf abzudecken, eignet sich die EnergyCam von Fast Forward, die sich unkompliziert auf verschiedene analoge Zähler, etwa Ferraris-, Balgengas- oder auch Ölzähler kleben lässt und deren Zahlenwerte digitalisiert. Diese Daten werden anschließend per Kabel oder drahtlos übertragen, was das Ablesen, Dokumentieren und Analysieren deutlich vereinfacht. Auch wenn die Stromzähler nicht komplett umgestellt werden sollen, lässt sich so eine Schnittstelle zu aktuellen Verarbeitungssystemen schaffen. Ist dagegen ein Austausch der Strom-Messtechnik vorgesehen, bieten etwa die intelligenten Zähler von Discovergy eine Lösung. Diese können die Verbräuche aller Maschinen aus einem gemeinsamen Signal aufschlüsseln. Dadurch muss man kaum Unterzähler installieren. Die Verbräuche lassen sich anschließend grafisch übersichtlich auswerten. Eine weitere Alternative ist die „Registrierende Leistungsmessung“. Hier erfasst der Energieversorger die Verbrauchsdaten. Diese Option eignet sich für die meisten KMU jedoch nicht, da sie erst ab Lastprofilen über 100.000 kWh eingesetzt wird und deutlich teurer ist.
Unternehmen, die jetzt mit der Datenerfassung und -auswertung beginnen wollen, bekommen übrigens noch von einer anderen Seite staatliche Hilfe – unabhängig davon, ob die Motivation nun ist, anschließend einen Antrag auf Steuerermäßigung zu stellen, oder ob das Unternehmen sich einen Überblick über seine Energiekosten verschaffen will. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) übernimmt in seinem Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ bis zu 80 Prozent der Beratungskosten für Betriebe, die jährlich über 10.000 Euro Energiekosten verzeichnen. Das Maximum beträgt 8000 Euro. Firmen, die unter dem Grenzwert liegen, können eine Zuwendung von bis zu 800 Euro beantragen. Wer bereits vom Spitzenausgleich profitiert, kann allerdings nicht an diesem Programm teilnehmen. Die staatliche Förderung beginnt also schon bei der Energieberatung – ein attraktives Angebot, das man in Anspruch nehmen sollte.