Gewerbliche Drohnen-Nutzung Was dürfen Drohnen in der Industrie?

08.08.2016

Ob Schornsteine kontrollieren, Photovoltaik-Anlagen prüfen oder Firmen-Areale überfliegen: Drohnen übernehmen in der Industrie immer mehr Aufgaben. Die rechtliche Situation ist allerdings unübersichtlich: es mangelt an klaren Regularien. Was müssen Anwender tatsächlich beachten?

Unternehmen, die Drohnen einsetzen, müssen einige Regularien beachten, die über die Anforderungen an Privatpersonen hinausgehen. In vielen Bereichen bei der Nutzung von Drohnen herrscht jedoch Uneinigkeit und die Handhabung pro Bundesland kann sehr unterschiedlich sein. Beim Erwerb eines Befähigungsnachweises zum Steuern einer Drohne beispielsweise mangelt es an klaren Regeln. Dabei ist dieser als Nachweis für eine allgemeine Aufstiegserlaubnis notwendig.

Christian Kaiser, Geschäftsführer von Copting und Referent der TÜV Nord Akademie, ist überzeugt: Es muss festgelegt werden, welche Befähigungsnachweise allgemein anerkannt werden und welche Anforderungen der Besitzer erfüllen muss.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen für gewerbliche Flüge sollen derzeit folgende zählen:

Erwerb der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis (AE): Diese ist notwendig, um eine Drohne gewerblich starten zu lassen. Sie muss pro Bundesland in der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden. Für den Antrag muss ein Befähigungsnachweis oder ein Zertifikat über die Steuerung einer Drohne vorgelegt werden, um zu bestätigen, dass eine bestimmte Person im Unternehmen die Drohne steuern darf.

Anmelden von Flügen: Jeder gewerbliche Drohnenflug muss bei der Polizei oder den jeweiligen Ordnungsämtern angemeldet werden. Gewöhnlich reicht eine E-Mail, in der das Unternehmen über die geplante Flugtätigkeit informiert. Zudem ist eine Starterlaubnis vom Grundstückbesitzer notwendig, wenn die Drohne auf Privatgrund landet oder von dort abhebt.

Abschließen einer Versicherung: Wer eine Drohne fliegen lassen will, muss diese im Vorfeld versichern lassen und benötigt eine Haftpflichtversicherung nach Luftfahrtgesetz. Diese soll den Betreiber im Schadenfall absichern – sofern nicht grob fahrlässig gehandelt wurde.

Sichtflug einhalten: Bei der Steuerung einer Drohne muss diese permanent im Auge behalten werden, um frühzeitig Gefahren zu erkennen und zu vermeiden. Im Ernstfall kann reagiert werden, wenn sich eine Drohne, zum Beispiel durch Manipulation, auf Abwegen befindet. Zudem dürfen Drohnen nicht höher als 100 Meter fliegen und das auch nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang.

Im Rahmen der Fachtagung zu industriellen Drohnen-Einsätzen am 9. November 2016 in Hamburg können sich Teilnehmer über alle wichtigen Bedingungen informieren.

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