In den acht Wochen des vorläufigen Insolvenzverfahrens hat Solarworld laut Insolvenzverwalter Horst Piepenburg alles gegeben, um den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und weiterzuführen.
Nicht genug Einnahmen trotz Betrieb auf Hochdruck
Die Fertigungsstraßen standen nicht still, sondern produzierten weiterhin im Drei-Schichten-Betrieb. Dadurch wurde nicht nur der Warenbestand verkauft, sondern auch „Neugeschäft im niedrigen zweistelligen Millionenwert“ generiert, heißt es in einer Pressemitteilung von Solarworld. Die Einnahmen reichen allerdings wegen der hohen Produktionskosten nicht aus, um die Liquidität sicherzustellen. Hohe Produktionskosten waren auch einer der Faktoren, die Solarworld ursprünglich in die Pleite getrieben hatten.
Personal aus Kostengründen kürzen
Genauer gesagt sieht der Insolvenzverwalter Solarworld nicht in der Lage, ab dem 1. August die Personalkosten für die derzeit noch 1850 Beschäftigen zu leisten (zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags am 11. Mai 2017 waren es noch knapp 2200 Angestellte). Die Konsequenz: unentgeltiche Freistellung von Mitarbeitern und Stellenabbau. „Ziel ist und bleibt es, dass die insolventen Unternehmen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit einer reduzierten Belegschaft unter den Bedingungen weiterlaufender Produktion und weiter betriebener Fertigungsstraßen im Interesse potenzieller Investoren und im Einvernehmen mit den Gläubigern fortgeführt werden können“, erklärt Horst Piepenburg.
Solarworlds Wirtschaftlichkeit auf dem Prüfstand
Um die Wirtschaftlichkeit von Solarworld genauer unter die Lupe zu nehmen, bräuchten interessierte Investoren einen Prüfungszeitrum von weiteren vier Monaten. Einer der Gründe seien die komplexen Rechtsverhältnisse des Unternehmens. Außerdem müssten die Vorstellungen über künftige Geschäftsszenarien gründlich analysiert und kalkuliert werden.
„ Somit bewegen wir uns gerade im Spannungsfeld zwischen Rettungsaussichten sowie Perspektiven für Solarworld einerseits und den aktuellen Sach-, Struktur- und Personalkosten, die wir nicht voll umfänglich erfüllen können, andererseits“, erläutert der vorläufige Insolvenzverwalter.
Perspektive des Personals noch unklar
Angesichts der Auftragslage sowie der globalen Herausforderungen der Solarindustrie müssten die insolventen Gesellschaften nach dem 31. Juli 2017 signifikant Personalkosten einsparen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freistellen. Genaue Zahlen hierzu sind nicht bekannt, Fakt ist allerdings: Fördertöpfe, die absehbare Unterdeckung der kommenden Monate auszugleichen, gäbe es nach der Gesetzeslage weder im Bund, noch in den Bundesländern oder in Brüssel.
Nach Angaben von Solarworld prüft das Unternehmen derzeit intensiv Anfragen zu Auftragsarbeiten im Zuge von Lohnfertigungen. Gewissheit darüber, wie viele Freistellungen tatsächlich benötigt werden, wird es daher erst in der Woche vor der geplanten Eröffnung des Insolvenzverfahrens geben.