Damit Betriebe für alle Eventualitäten vorbereitet sowie rechtlich auf der sicheren Seite im Umgang mit Gefahrstoffen sind, muss das Gefahrstoffmanagement gut durchdacht sein. Es besteht üblicherweise aus den folgenden fünf Schritten:
Ermittlung und Beurteilung der Gefahrstoff: Welche gefährlichen Stoffe in welchen Betriebsbereichen eingesetzt werden und wie groß das Gefahrenpotenzial dieser Stoffe ist.
Definition von Schutzmaßnahmen: Festlegung von Schutzmaßnahmen, etwa die Anpassung von Arbeitsabläufen oder Umbauarbeiten zur fachgerechten Lagerung von Gefahrstoffen.
Umsetzung der Maßnahmen: Nach der Planung folgt die Umsetzung – dazu gehört etwa die Anschaffung der Ausrüstung oder die Schulung der Mitarbeiter.
Prüfung der umgesetzten Maßnahmen: Ob die Schutzmaßnahmen Wirkung zeigen, lässt sich nur mit regelmäßigen Kontrollen herausfinden. Reichen sie nicht aus, muss das Konzept überarbeitet werden.
Dokumentation des gesamten Schutzkonzepts: Gefahrstoffe und dazugehörige Sicherheitsmaßnahmen sollten nicht nur im Kopf des Verantwortlichen existieren, sondern schriftlich dokumentiert sein. Das gilt ebenso für spätere Änderungen.
Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnis
Ein gutes betriebliches Gefahrstoffmanagement erfordert in erster Linie klare Informationen. Der erste Schritt für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen ist also, zu wissen, welche gefährlichen Stoffe im Unternehmen genutzt werden und wo sie zum Einsatz kommen.
Für diesen Zweck sollten Sie ein Gefahrstoffverzeichnis oder Gefahrstoffkataster mit möglichst ausführlichen Informationen anlegen. Folgende Angaben sind laut der deutschen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtend:
Bezeichnung des Gefahrstoffs
Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
im Betrieb verwendete Mengen
Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können
Jeder Betrieb ist individuell – so auch die Sicherheitsvorkehrungen
Von hautreizend über giftig bis explosionsgefährlich – die Bandbreite an möglichen Gefahren ist groß. Nötige Schutzmaßnahmen hängen davon ab, welche Stoffe im Betrieb zur Anwendung kommen. Ein Maßnahmenplan muss daher immer individuell aufgestellt werden. Die folgenden Sicherheitsvorkehrungen sollten jedoch keinesfalls vergessen werden:
Sichere Gestaltung der Arbeitsstätte
Eine grundlegende Schutzmaßnahme ist, den Arbeitsort für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen einzurichten. Gefahrstoffe, die giftige Gase oder Rauch entwickeln können, dürfen beispielsweise nur in gut belüfteten Räumen zum Einsatz kommen.
In einigen Fällen macht das durchaus einen Umbau der Arbeitsstätte oder die Anschaffung neuer Maschinen und Geräte notwendig. Auch wenn die Baumaßnahmen teuer scheinen – Unfälle und Langzeitschäden fallen oft noch bedeutend teurer aus.
Anschaffung neuer Schutzausrüstung für Mitarbeiter
Für den Umgang mit nahezu allen Gefahrstoffen ist eine passende Schutzausrüstung nach aktuellen Standards Grundvoraussetzung. Diese fällt unterschiedlich aus, je nach Material, das zu verarbeiten ist. Einige Beispiele:
Schutzhandschuhe
Augenschutz
Atemschutz
Ganzkörper-Schutzkleidung
Nutzung von weniger gefährlichen Alternativen
Bei der Arbeit mit gefährlichen Substanzen ist immer zu prüfen, ob es eine ungefährlichere Alternative gibt. Nicht nur zum Wohl der Belegschaft und der Umwelt, sondern auch aus rechtlichen Gründen: Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet Unternehmen dazu, sich über ungefährlichere Alternativen zu informieren, welche dieselbe Wirkung erzielen.
Richtige Lagerung der Gefahrstoff
Ein Gefahrstofflager muss rechtlich betrachtet kein spezieller Raum sein. Sobald ein Betrieb einen Gefahrstoff laut GefStoffV aufbewahrt, wird dessen Aufbewahrungsort automatisch zum Gefahrstofflager. Dieses muss deutlich höheren Ansprüchen gerecht werden und bringt abhängig von der Substanz zahlreiche Auflagen mit sich. Das können unter anderem folgende sein:
ausreichende Be- und Entlüftung
gute Beleuchtung
angemessene, gleichbleibende Temperatur
geeignete Sicherheitsbehälter
undurchlässiger Lagerboden
technische Schutzmaßnahmen
Laufende Schulung der Mitarbeiter
Die betriebliche Ausstattung ist zwar ein wichtiger Teil des Gefahrstoffmanagements – genauso wichtig ist allerdings der richtige Umgang mit den jeweiligen Substanzen. Und diesen gilt es zu lernen. Aus diesem Grund sollten regelmäßig Schulungen für Mitarbeiter eingeplant werden, die mit den Stoffen in Kontakt kommen könnten.
Für alle gefährdeten Arbeitsbereiche ist außerdem eine klar verständliche Betriebsanweisung notwendig, die genau darstellt,
welche Gefahren bestehen.
welche Schutzausrüstung benötigt wird.
wie der Gefahrstoff zu entsorgen ist.
was im Ernstfall zu tun ist.
wer notfalls kontaktiert wird.
Maßnahmen müssen regelmäßig evaluiert werden
Einmal implementierte Sicherheitsvorkehrungen sind nicht in Stein gemeißelt. Die Bestimmungen für bestimmte Gefahrstoffe können sich ändern, vielleicht kommen auch neue Substanzen hinzu oder die gesetzten Maßnahmen sind noch nicht ausreichend.
Einmal implementierte Sicherheitsvorkehrungen sind nicht in Stein gemeißelt. Die Bestimmungen für bestimmte Gefahrstoffe können sich ändern, vielleicht kommen auch neue Substanzen hinzu oder die gesetzten Maßnahmen sind noch nicht ausreichend
Gefahrstoffmanagement ist ein laufender Prozess
Ein Sicherheitskonzept mit individuellen Maßnahmen, klare Informationen, keine Scheu vor nötigen Investitionen und laufende Schulungen – das sind einige Faktoren, die gutes Gefahrstoffmanagement ausmachen. Werden dann noch die Schutzmaßnahmen regelmäßig evaluiert und angepasst, sind optimale Voraussetzungen gegeben, um dauerhaft mehr Sicherheit im eigenen Betrieb zu gewährleisten.