Ökodesignrichtlinie Vorbereitet für die Energieeffizienz

Die EU-Kommission hat die Ökodesign-Verordnung 547/2012 überarbeitet: Mit erfasst sind nun auch Abwasserpumpen.

Bild: iStock; asbe
23.08.2018

Seit mehr als zehn Jahren beschäftigen sich weite Teile des Maschinenbaus mit den Herausforderungen der Ökodesignrichtlinie. Diese war ursprünglich zwar für Konsumgüter gedacht, die betroffene Industrie ist jedoch gut beraten, die gestellten Aufgaben bestmöglich zu erfüllen. Denn eines ist gewiss: In den Bemühungen um Klimaschutz und Nachhaltigkeit wird es weitere Anstrengungen der Europäischen Kommission geben. Und wer nicht gut vorbereitet auf das Spielfeld tritt, wird es schwer haben.

Den Klimawandel zu leugnen, können sich, wenn überhaupt, nur wenige leisten - da ist es doch besser, in die aktive Gestaltung beabsichtigter Umsetzungsmaßnahmen, vorgegeben durch die Ökodesignrichtlinie, einzusteigen. Die Europäische Kommission hat erkannt, dass eine Umsetzung für Industrieprodukte nicht unbedingt nach den Spielregeln erfolgen kann, die seinerzeit einmal für Konsumgüter aufgestellt wurden. Dennoch hält man am Ziel fest, Produkte, die entweder durch ihre zahlenmäßig hohe Verbreitung oder ihren offensichtlichen, individuellen „Energieverbrauch“ in den Fokus geraten sind, zu reglementieren. Dem will und kann niemand widersprechen, der sich der Realität nicht vollkommen verschließt.

Der Fachverband Pumpen+Systeme des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat von Beginn an Engagement bei den Studien und Umsetzungen gezeigt. Die Ergebnisse von Umfragen analysiert und ausgewertet, haben Erkenntnisse gebracht, die mit einem „Weiter so“ niemals oder nur sehr viel mühsamer, auf jeden Fall erst viel später, hätten gefunden werden können.

Vorteile überwiegen

Das Ganze hat sich auch finanziell nicht als Nachteil erwiesen. Neue Produkte, wie zum Beispiel die Permanentmotortechnologie bei Heizungsumwälzpumpen, konnten viel schneller im Markt positioniert und umgesetzt werden. Wenn man nun die zu Beginn der Arbeiten von der Kommission gestellten Forderungen gegen das Erreichte in Verhältnis setzt, so kann festgestellt werden: Es hätte die Industrie wesentlich mehr gekostet, wäre sie untätig geblieben. Die Hersteller haben wesentliche Verbesserungen in den Prozess eingebracht, haben überzogene Anforderungen verhindert und mehr Verständnis über die Effizienz von komplexen Produkten geschaffen.

Nach vorn geschaut, tauchen nun auch Probleme auf, bei denen der optimale Ansatz zur Energieeinsparung von Bedenken gefährdet wird, die hinsichtlich einer Kontrolle oder Überwachung der vorgeschlagenen Lösungen durch die Marktaufsichtsbehörden geäußert werden. Waren mit Heizungsumwälz- und den sogenannten Wasserpumpen durch die Verordnungen 641/2009 (622/2012) und 547/2012 die gängigsten Pumpen im Markt erfasst und reguliert, so glaubte man wohl, weitere Pumpen in komplexeren Anwendungen nach gleichem Schema erfassen zu können. Doch die Realität sieht anders aus: Mit der Überarbeitung der Verordnungen geht bei der 547/2012 eine Erweiterung des Anwendungsbereichs einher.

Mit erfasst sind nun neben weiteren Wasser- (Druckerhöhungsanlagen in Gebäuden, weitere Tauchmotorpumpen) auch Abwasserpumpen. Spätestens hier ist eine Effizienzbetrachtung unter dem Fokus auf Energieeffizienz der Pumpe im Betrieb nicht mehr allein aussagekräftig. Eine Abwasserpumpe muss in erster Linie permanent verfügbar sein. Ein Stillstand wegen Verstopfung oder Verzopfung aufgrund irgendwelcher Einträge ist nicht akzeptabel. Das Ziel muss folglich sein: eine möglichst energieeffiziente Pumpe, die dabei noch eine hohe Sicherheit gegen Verstopfung/Verzopfung zeigt.

Doch die EU-Kommission sträubt sich, die Effizienzbetrachtung um den Aspekt einer Funktionalitätsaussage zu erweitern. Die Befürchtung: Hersteller könnten Pumpen mit schlechtem Wirkungsgrad, aber sehr guter Verfügbarkeit, mit einer Effizienzkennzeichnung auf den Markt bringen, die den Endverbraucher irreführt. Trotz der Bedenken werden gegenwärtig an der TU Berlin die Untersuchungen mit verschiedenen Herstellern weitergeführt, die am Ende ein verlässliches Prüfverfahren mit künstlichem Abwasser liefern soll und somit die Auswahl einer geeigneten Abwasserpumpe vereinfachen wird.

Gängiges Wissen überdenken

Die Untersuchungen der TU Berlin zeigen auch, dass bisherige Erfahrungen und gängiges Wissen zum Teil überdacht werden müssen. So sind generelle Aussagen, wie zum Beispiel: „Abwasserpumpen mit offenen Laufrädern sind nicht so effizient wie solche mit geschlossenen Laufrädern“, nicht mehr haltbar. Derweil die Hersteller noch nach Argumenten für den Beibehalt oder die Ausnahme von Pumpen mit Schneidvorrichtungen ringen, denen nach traditioneller Sichtweise aufgrund eines nachgesagten, schlechten Wirkungsgrads das Aus drohen könnte, würde der sich abzeichnende Ansatz der TU Berlin einer Maximallösung sehr nahe kommen: Während die reine Wirkungsgradbetrachtung zum Verkaufsverbot bestimmter Pumpentypen führen würde, könnte auf der Basis der neu gewonnenen Erkenntnisse und der Einbeziehung der Verfügbarkeit in die Auswahlverfahren ein großer Schritt in Richtung Effizienzverbesserung bei Abwasserpumpen erreicht werden. Die Pumpenhersteller haben die Betroffenheit bei den Betreibern von Abwasseraufbereitungsanlagen geweckt und man wird wohl in Brüssel zukünftig in die gleiche Richtung gehen.

Auch wenn die Zeichen der EU-Kommission aktuell auf eine weitere Vertagung für Abwasserpumpen hinweisen, so sind sich die Hersteller sicher, den besseren Weg im Sinne einer Reduzierung des Stromverbrauchs zu gehen – zumal die Betreiber das Damoklesschwert eines möglichen Verbots bestimmter Pumpentypen erkannt haben. Mit einem erneuten Aussetzen einer Ökodesign-Umsetzung für Abwasserpumpen wäre genug Zeit gewonnen, die Studien in Berlin abzuschließen und ein schlüssiges Paket zu schnüren.

Ein Problem wäre allerdings noch zu lösen: Seitens der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten wird der von den europäischen Herstellern entwickelte und bei Heizungsumwälzpumpen bereits umgesetzte „erweiterte Produktansatz“ in der Umsetzung als zu schwierig angesehen. Dieser Ansatz umfasst neben der Pumpe auch deren Antrieb (Motor) und eine, falls vorhanden, Steuerung. Zwei Gründe sprechen für diesen Ansatz: Zum einen bilden diese Komponenten den Lieferumfang der meisten Aufträge, zum anderen lassen sich nur in der gemeinsamen Bewertung von Pumpe und Motor (Steuerung) die Energieeinsparungen generieren. Bei einer Betrachtung der einzelnen Komponenten würde nur ein Bruchteil des Einsparpotentials gehoben werden können.

Anschaffungs- versus Unterhaltskosten

EU-Kommission und staatliche Vertreter sehen hier das Problem einer nicht durchführbaren Kontrolle durch staatliche Stellen nach der Inverkehrbringung. Liefert ein Hersteller alle Komponenten eines erweiterten Produkts, so existiert das Problem nicht. Kauft aber ein Kunde die Komponenten bei unterschiedlichen Herstellern, so könnten auf diese Weise die legislativen Vorgaben unterlaufen werden. Die Pumpenhersteller sind aber optimistisch: Bleibt eine Regulierung aus, so wird der Markt ausreichend Druck ausüben und energieeffizienteren Lösungen den Vorrang geben.

Dem Endverbraucher bringen die neuen Produkte aufgrund der höherwertigen, komplexeren Technologie zwar höhere Anschaffungskosten, aber aufgrund der gesunkenen Unterhaltskosten erhebliche Einsparungen bereits nach wenigen Jahren, in jedem Fall aber über die Verwendungszeit dieser Produkte. Der Europäischen Kommission brächte eine Lösung nahe am Vorschlag der Hersteller eine signifikant höhere Energieeinsparung als ursprünglich kalkuliert. So könnte am Ende bei diesem Spiel jeder gewinnen - zumindest jeder, der mitmacht.

Bildergalerie

  • Bei der Abwasserpumpe kann der Fokus nicht allein auf die Energieeffizienz gesetzt werden. Berücksichtigung muss auch die Funktionalität finden.

    Bei der Abwasserpumpe kann der Fokus nicht allein auf die Energieeffizienz gesetzt werden. Berücksichtigung muss auch die Funktionalität finden.

    Bild: VDMA Pumpen+Systeme

  • Bild: VDMA Pumpen+Systeme

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