Mit NIS2 wird Cybersicherheit zur Chefsache. Die neue Gesetzgebung stellt klar: Die Geschäftsleitung ist in der Verantwortung, effektive Schutzmaßnahmen zu etablieren – und haftet im Ernstfall persönlich. Doch welche Unternehmen sind betroffen? Wie lassen sich die strengen Vorgaben in komplexen Unternehmensstrukturen umsetzen? Und vor allem: Welche Schritte müssen jetzt unternommen werden, um Risiken zu minimieren? Der Vortrag von Marko Vogel und Francois Heynike von KPMG bot praxisnahe Antworten auf die drängendsten Fragen rund um NIS2 und zeigte, wie Cybersicherheit erfolgreich und effizient in die Unternehmensstrategie integriert werden kann.
Marko Vogel und Francois Heynike, KPMG, auf der INDUSTRY.forward EXPO NIS2 im Blick: Cybersicherheit als Pflicht der Geschäftsleitung
Die neue Gesetzgebung NIS2 stellt klar, dass die Geschäftsleitung in der Verantwortung ist, effektive Schutzmaßnahmen zu etablieren. Im Ernstfall haftet sie persönlich. Welche Unternehmen sind von dieser Regelung betroffen? Diese und weitere Fragen beantwortet der Vortrag von Marko Vogel und Francois Heynike von KPMG auf der INDUSTRY.forward EXPO.
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KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Berlin, Deutschland