„Die Ausschreibungen schaffen einen Anreiz, die klimaschädlichsten Steinkohlekraftwerke schnell vom Netz zu nehmen. Gleichzeitig bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Kohleverstromung in Deutschland geht ihrem Ende entgegen“
Ausschreibungen nach dem KVBG
Die Ausschreibungen nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) werden in den Jahren 2020 bis 2027 durchgeführt. Teilnahmeberechtigt an den Ausschreibungen sind insbesondere Steinkohleanlagen, die sich noch am Markt befinden und deren Hauptenergieträger Steinkohle ist. Die Anlagenbetreiber geben im Ausschreibungsverfahren einen Gebotswert an, zu dem sie bereit sind, auf die Verfeuerung von Kohle in ihrer Anlage zu verzichten.
Durch die Teilnahme an dem wettbewerblichen Verfahren können Anlagenbetreiber einen angemessenen finanziellen Ausgleich für den Steinkohleausstieg erhalten. Zudem können auch Braunkohle-Kleinanlagen bis 150 MW, die hauptsächlich Braunkohle einsetzen, teilnehmen.
Zuschlagsverfahren
In die Zuschlagsentscheidung fließen der Gebotswert und der CO2-Ausstoß der Anlage ein. Bei Überzeichnung erhalten grundsätzlich diejenigen Betreiber zuerst einen Zuschlag, die das geringste Gebot pro Tonne CO2-Reduktion abgegeben haben.
Jeder bezuschlagte Anlagenbetreiber hat ab Bestandskraft des Zuschlags einen Anspruch auf einmalige Zahlung des Steinkohlezuschlags zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Kohleverfeuerungsverbotes. Im Gegenzug darf er ab diesem Zeitpunkt keine Stein-/Braunkohle mehr in seiner Anlage verfeuern.
Eine detaillierte Beschreibung des Ausschreibungsverfahrens findet sich auf der Website der Bundesnetzagentur. Weitergehende Informationen zu diesem Ausschreibungstermin sind hier abrufbar.
Details zum ersten Gebotstermin
Zum Gebotstermin 1. September 2020 werden insgesamt 4.000 MW an stillzulegender elektrischer Leistung ausgeschrieben. Der Höchstpreis in dieser Runde liegt bei 165.000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung. Anlagen, die sich in der sogenannten Südregion befinden, also in etwa südlich des Mains liegen, sind von der Teilnahme an der ersten Ausschreibungsrunde ausgeschlossen.
Die Gebote müssen bis zum 1. September 2020, 24:00 Uhr bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Die Bundesnetzagentur stellt für jeden Gebotstermin Formulare für die Gebotsabgabe und eine Auflistung der erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Verfügung.