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3100 MW Ausschreibungsvolumen Erste Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen

Nach Photovoltaikanlagen steigen nun auch Offshore-Windenergieanlagen auf ein wettbewerbliches Fördersystem um.

Bild: iStock, TebNad
30.01.2017

Die Bundesnetzagentur hat heute die Bedingungen der ersten Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung von Offshore-Windparks bekannt gegeben.

Nach den ersten Photovoltaikanlagen werden nun auch Offshore-Windenergieanlagen auf ein wettbewerbliches Fördersystem umgestellt. Das bedeutet: Die Höhe der Vergütung ist nicht mehr gesetzlich vorgegeben, sondern bestimmt sich durch Ausschreibungen am Markt. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, ist überzeugt: „Diese Umstellung stellt einen stetigen und kosteneffizienten Ausbau der Offshore-Windkraft sicher.“

Der Höchstwert für die Vergütung von Strom aus Windenergieanlagen auf See beträgt 12 Cent pro Kilowattstunde. Bezuschlagt werden Projekte mit den niedrigsten Gebotswerten. Die Netzanbindungskapazitäten für die Offshore-Windparks ergeben sich unter anderem aus dem Offshore-Netzentwicklungsplan 2025, den die Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt hat.

Zweimal 1550 Megawatt ausgeschrieben

Die erste Ausschreibung nach dem neuen Windenergie-auf-See-Gesetz umfasst ein Volumen von 1550 Megawatt. Sie erfolgt zum 1. April 2017 und gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden. An der Ausschreibung können alle Offshore-Windparks teilnehmen, die vor August 2016 genehmigt worden sind oder einen fortgeschrittenen Genehmigungsstand aufwiesen. Weitere Voraussetzungen betreffen die Lage der Offshore-Windparks innerhalb der Nord- und Ostsee.

Die zweite Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen erfolgt am 1. April 2018. Das Ausschreibungsvolumen beträgt dann ebenfalls 1550 Megawatt. Insgesamt umfasst das Ausschreibungsvolumen somit 3100 Megawatt, davon sind mindestens 500 Megawatt Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen.

Wie reiche ich mein Gebot ein?

Die Gebote sind bis zum 3. April schriftlich an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. Nach der Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert. Darüber hinaus werden die Ausschreibungsergebnisse auch im Internet bekannt gegeben.

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