Bereits im September hat E.on dem Innogy Vorstand die Absicht mitgeteilt, zeitnah eine Verschmelzung der Innogy SE auf die E.on Verwaltungs SE unter Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre durchzuführen. E.on hält derzeit über die E.on Verwaltungs SE, eine E.on-Konzerngesellschaft, 90 Prozent aller Innogy-Aktien.
Abfindung an die Minderheitsaktionäre
Vor kurzem teilte E.on dem Innogy Vorstand mit, dass die an die verbliebenen Minderheitsaktionäre der Innogy zu zahlende angemessene Barabfindung auf 42,82 Euro je Innogy-Aktie festgelegt wird. Dies entspricht dem volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs für den Dreimonatszeitraum vor dem Übertragungsverlangen der E.on im September. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt.
Der Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der Innogy SE und der E.on Verwaltungs SE zur Durchführung des umwandlungsrechtlichen Squeeze Out ist für den 22. Januar 2020 geplant. Die außerordentliche Hauptversammlung der Innogy SE, die einen Beschluss über die Übertragung der Innogy-Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre fassen soll, wird voraussichtlich am 4. März 2020 stattfinden.
Nach Beschlussfassung der Hauptversammlung der Innogy SE wird der verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister wirksam.