7. März 2016 Innovative Materialien und Arbeitsschutz

In der DASA Arbeitswelt Ausstellung Dortmund findet die Fortbildung statt.

Bild: BAuA
22.12.2015

Neue Stoffe und Verbundmaterialien unterliegen den Informationsanforderungen der REACH-Verordnung, ab dem Jahr 2018 sogar ab einer Verwendungsmenge von einer Jahrestonne.

Unternehmen, die innovative Materialien entwickeln, sollten die dazu verwendeten Stoffe also bereits frühzeitig auf mögliche Risiken bei der Herstellung und Verwendung testen. Als für den Arbeitsschutz zuständige Bewertungsstelle unter REACH lädt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 7. März 2016 zur Informationsveranstaltung "Innovative Materialien und Arbeitsschutz" ein.

Dort werden von Referenten aus Forschung und Industrie vorregulatorische Prüf- und Vorsorgestrategien beschrieben, die bei materialtechnischer Innovation bereits jetzt erfolgreich angewendet werden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen, deren Stoffe ab 2018 von der REACH-Registrierungspflicht betroffen sein können, sollen Anregungen zu geeigneten alternativen Materialien und Vorsorgestrategien finden. Die Veranstaltung richtet sich jedoch ebenso an größere Industriebetriebe sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die in zukunftsorientierten Branchen tätig sind.

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