Unfälle sind zum Glück selten, sodass der Aufzug das sicherste „Nahverkehrsmittel“ ist und bleibt. Auch die aktuellen Unfallzahlen der Prüforganisationen und des VDMA für das Jahr 2015 belegen, dass der sicherheitstechnische Zustand der Aufzugsanlagen offensichtlich auf dem hohen Niveau verharrt. In den letzten Jahren ist keine signifikante Zunahme von schweren oder tödlichen Nutzerunfällen zu verzeichnen. In Relation zum Anlagenbestand, der jedes Jahr um ca. 2 Prozent zunimmt, sind die Zahlen von schweren und tödlichen Unfällen als rückläufig einzustufen.
Insgesamt wurden 2015 vier Todesfälle im Zusammenhang mit Aufzügen registriert. Einer davon war auf menschliches Fehlverhalten (Nichtbeachten der Sicherheitsmaßnahmen) zurückzuführen. Zwei dieser vier tödlichen Unfälle scheinen nach aktuellem Stand durch einen technischen Defekt begründet (fehlerhafte Anhaltegenauigkeit) zu sein. Die Zahl der gemeldeten Unfallverletzungen ging 2015 auf etwas mehr als 20 Fälle zurück. Die Zunahme von geringfügigen Mängeln gegenüber dem Vorjahr kann auf neue Prüfanforderungen zurückgeführt werden (z.B. Brandfallsteuerung).
Sicherheit durch qualifizierte Wartung
Aufzugsanlagen sind dann sicher, wenn sie in ausreichendem Maße qualifiziert gewartet und instandgehalten werden. Es gibt jedoch eine Dunkelziffer von ca. 100.000 Aufzugsanlagen, die offenbar. nicht gewartet bzw. geprüft werden, was sowohl vom VDMA als auch den Zugelassenen Überwachungsstellen mit großer Sorge betrachtet wird. Einige Unfälle hätten durch Investitionen in Modernisierung vermieden werden können. Eine signifikante Gefährdung für Nutzer kann durch Anlagen entstehen, die weder geprüft noch gewartet werden. Die sichere Bereitstellung eines Aufzugs liegt allerdings in der gesetzlichen Verantwortung des Betreibers. Die Prüforganisationen und die Wartungsunternehmen können dabei nur auf diese Missstände hinweisen
Betreiber in der Pflicht
Mit Instandhaltung wird die sichere Funktion von Aufzügen erhalten, aber der Stand der Technik entwickelt sich fort. Die Anforderungen an die Sicherheit erhöhen sich fortlaufend entsprechend dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, sodass eine technische Nachrüstung von Bestandsanlagen früher oder später notwendig wird und vom Betreiber veranlasst werden muss.
Die Wartung und die Prüfung der Aufzugsanlage und Betreiber, die ihre Verantwortung auch wahrnehmen, – das Zusammenspiel aller drei Faktoren gewährleistet letztendlich die Sicherheit der Aufzugsanlage für den Nutzer. Die Verantwortung für die sichere Benutzung und die Verhinderung von Unfällen liegt in den Händen des Betreibers. Dieser ist verpflichtet, eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen, wodurch Abweichungen bestehender Aufzugsanlagen zum heutigen Stand der Technik festgestellt werden. Die bestehenden Sicherheitslücken können durch Modernisierungsmaßnahmen behoben und damit die Unfallgefahr minimiert werden.