17 Prozent geringere Förderhöhe Fördersätze für Onshore sinken erneut

Seit Anfang 2017 ist die Förderhöhe für Windenergieanlagen an Land um rund 17 Prozent gefallen.

Bild: winterseitler
24.07.2018

Vor kurzem gab die Bundesnetzangentur die Fördersätze nach dem EEG für Windenergieanlagen an Land bekannt, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen und von Oktober bis Dezember 2018 den Betrieb aufnehmen werden. Demnach sinken die Zahlungsansprüche für diese Anlagen zum fünften Mal in Folge um maximal mögliche 2,4 Prozent. Seit Anfang 2017 ist die Förderhöhe damit um rund 17 Prozent gefallen. Dies betrifft insbesondere Anlagen, die noch unter den Bestandsschutz fallen.

Der Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land lag zwischen Mai 2017 und Ende April 2018 mit etwa 5.308 Megawatt oberhalb des gesetzlich festgelegten Ausbaupfads. Der hier genannte Zeitraum ist maßgeblich für die Berechnung der Fördersätze, die für die Zeit ab dem 1. Oktober 2018 gelten.

Vergütungshöhe ab 2019 je nach Zuschlagswerten vorangegangener Ausschreibungen

Bewegt sich der Zubau nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, so ist eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese Absenkung verstärkt sich, je mehr der Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine merkliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die anzulegenden Werte konstant bleiben oder sogar angehoben würden.

Ab 2019 berechnet sich die Vergütungshöhe für Strom aus Windenergieanlagen an Land, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen aus den Zuschlagswerten bei vorangegangen Ausschreibungen. Hierunter fallen dann nur noch Pilotanlagen oder Kleinanlagen. Im Jahr 2019 wird hierfür ein Durchschnitt aus den jeweils höchsten bezuschlagten Geboten gebildet, die im Jahr 2017 ausgeschrieben wurden. Damit liegt der Vergütungssatz für Anlagen, die nach dieser Sonderregelung in 2019 in Betrieb gehen bei 4,56 Ct/kWh.

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