Laut Prognosen und Abrechnungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zum bundesweiten Belastungsausgleich nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) klettert der Aufschlag, den Letztverbraucher bis zu einer Abnahmemenge von 100.000 kWh Strom im Jahr 2015 zahlen müssen, auf 0,254 ct/kWh (2014: 0,178 ct/kWh). Stromkunden mit einem Verbrauch darüber müssen künftig 0,051 ct/kWh (0,055 ct/kWh) entrichten, wie GET berichtet.
Belastungsausgleich steigt KWK-Aufschlag steigt für Kleinverbraucher
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Leipzig, Deutschland