Zu den CBAM-Meldepflichten in der aktuell laufenden Übergangsfrist sagt Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA: „Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM ist in seiner jetzigen Form eine mangelhafte Gesetzgebung. Unternehmen können die Berichtspflichten nicht umsetzen, weil sie nicht in der Lage sind, auf echte Emissionsdaten zuzugreifen. Der Grund ist, dass die Lieferanten die nötigen Daten nicht liefern können oder wollen.“
„Zudem ist unklar, ob europäische Unternehmen haftbar gemacht und sanktioniert werden können, wenn keine Daten vorliegen. Weder die EU-Kommission noch die nationalen Behörden bieten hier konkrete Lösungen an, wie etwa die weitere Verwendung von Standardwerten für alle Importe“, sagt Brodtmann. „Eine derart umfangreiche Gesetzgebung erfordert eine gute administrative Unterstützung seitens der EU und der Einzelstaaten. Wir brauchen einen Mechanismus, der Unternehmen schützt und nicht bestraft, wenn ihre Zulieferer sich weigern, die notwendigen Emissionsdaten zu liefern.“