Das Windenergie-auf-See-Gesetz, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegt hatte, schreibt die Zielerhöhung für den Ausbau der Offshore-Windenergie fest: Bis 2030 sollen 20 GW, bis 2040 dann 40 GW Leistung errichtet werden. In das Investitionsbeschleunigungsgesetz des Bundesverkehrsministeriums hat das BMWi wichtige Punkte im Energiebereich eingebracht, die vor allem die Planung und den Bau von Windenergieanlagen an Land beschleunigen sollen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit der Zielerhöhung für Windanlagen auf See ist klar, dass Deutschland ein führender Markt für die Offshore-Windenergie bleiben wird. Wir geben mit den klaren Langfristzielen Planungs- und Investitionssicherheit. Und mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz gehen wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung unseres Aktionsplans Wind. Der Ausbau von Windenergie an Land wird mit den neuen Regelungen weiter beschleunigt. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz beinhaltet damit wichtige strukturelle Verbesserung für die Planungsbeschleunigung wichtiger Infrastrukturvorhaben.“
Ausbauziele bis 2040 umsetzen
Das Windenergie-auf-See-Gesetz schafft die Voraussetzungen, um die ehrgeizigen Ausbauziele bis 2040 umzusetzen und fördert den Ausbau der Windenergie auf See. Auch ein entsprechender Personalzuwachs in allen betroffenen Behörden ist vorgesehen. Damit erfüllt die Bundesregierung zentrale Zusagen der Offshore-Vereinbarung, die Altmaier am 5. Mai 2020 gemeinsam mit den Energieministern der Küstenländer und den Geschäftsführern der Übertragungsnetzbetreiber unterzeichnet hatte.
Mit dem Gesetz wird zudem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2020 umgesetzt und eine Regelung geschaffen, die bestimmten Projekten ermöglicht, die Übernahme der Kosten für Untersuchungen zu beantragen.
Investitionsbeschleunigungsgesetz
Das Investitionsbeschleunigungsgesetz soll Planungsverfahren im Infrastrukturbereich beschleunigen. Die Maßnahmen vereinfachen es, Infrastrukturprojekte umzusetzen, und tragen so zur langfristigen Sicherung des Wirtschafts- und Investitionsstandorts Deutschland bei. Unter anderem sollen die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklagen gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entfallen und so Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Das Gesetz ist somit auch ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans Wind, den das BMWi im Herbst 2019 vorgelegt hat. Er zielt darauf ab, den Ausbau von Windenergie an Land zu beschleunigen.