Die Isolationsmessung als Teil der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen kann nur im abgeschalteten Zustand durchgeführt werden. Häufig ist eine Abschaltung der Stromversorgung aber nicht möglich. Mit permanenter Differenzstrommessung im geerdeten Netz und permanenter Messung des Isolationswiderstandes im ungeerdeten Netz ist, lt. Normen wie der DIN VDE 0105-100:2015-10 und der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3), bei der wiederkehrenden Prüfung eine Anlagenabschaltung nicht notwendig. Mehr dazu …
DGUV Vorschrift 3 (Promotion) Wiederkehrende Prüfung ohne Abschaltung
Die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage kann zu großen Teilen im laufenden Betrieb erfolgen, mit Ausnahme der Isolationswiderstandsmessung. Diese kann nur durchgeführt werden, wenn die Anlage abgeschaltet ist.
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