Neue CE-Richtlinien für Automatisierungsprodukte ZVEI aktualisiert Leitfaden zu Betriebsanleitungen

08.04.2016

Die inhaltliche Gestaltung von Betriebsanleitungen für elektrotechnische Automatisierungsprodukte unterliegt unter anderem CE-Richtlinien, die die Produktsicherheit von Industrieerzeugnissen im Europäischen Binnenmarkt regeln. Am 20. April 2016 werden an das New Legislative Framework (NLF) angepasste CE-Richtlinien wirksam.

Der ZVEI reagiert auf diese Veränderungen und aktualisiert den ZVEI-Leitfaden „Anforderungen an Betriebsanleitungen für elektrotechnische Produkte der Automatisierung“. Im aktualisierten ZVEI-Leitfaden werden die vier wesentlichen Rechtsbereiche Haftungsrecht, Gewährleistungsrecht, Strafrecht und Vorschriften zum In-Verkehr-Bringen, aus denen sich Anforderungen an Betriebsanleitungen für elektrotechnische Automatisierungsprodukte ergeben, beschrieben.

Diese Rechtsbereiche wirken sich auf Aufbewahrungspflichten, Verantwortlichkeiten und Formvorschriften für Betriebsanleitungen aus. Anhand einer tabellarischen Übersicht über die wesentlichen Vorschriften und Neuerungen gibt der Leitfaden vor allem Personen, die für Hersteller von Produkten der Automatisierungstechnik Betriebsanleitungen erstellen, einen Überblick.

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  • Der ZVEI-Leitfaden „Anforderungen an Betriebsanleitungen für elektrotechnische Produkte der Automatisierung“ wurde aktualisiert.

    Der ZVEI-Leitfaden „Anforderungen an Betriebsanleitungen für elektrotechnische Produkte der Automatisierung“ wurde aktualisiert.

    Bild: ZVEI

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