Offshore-Windenergieanlagen Zweite Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen

Ein Ausschreibungsvolumen von 1610 Megawatt für Offshore-Windenergieanlagen.

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02.02.2018

Die Bundesnetzagentur gab am 30. Januar die Bedingungen, der zweiten Ausschreibung zur Netzanbindung und Vergütung von Offshore-Windparks, bekannt.

Mit der zweiten Ausschreibung zur Netzanbindung und Vergütung von Offshore-Windparks, möchte die Bundesnetzagentur einen weiterhin steten und effizienten Ausbau der Windenergie sicherstellen. In einem wettbewerblichen Verfahren wird ermittelt, welcher Offshore-Windpark eine Netzanbindung und eine Vergütung, entsprechend des Gebotswertes, erhält.

Erste Ausschreibung lang weit unter den prognostizierten Werten

Den Zuschlag erhalten die Projekte mit den niedrigsten Gebotswerten, das heißt mit dem niedrigsten Förderbedarf. Im vergangenen Jahr lag das Ergebnis der ersten Ausschreibung, mit einem mittleren Zuschlagswert von 0,44 ct/kWh und einem Gebotswert von 0,00 ct/kWh, für drei der insgesamt vier bezuschlagten Gebote, weit unterhalb der prognostizierten Werte.
Daraufhin senkte der Gesetzgeber den Höchstwert für Gebote in der zweiten Ausschreibung von 12 ct/kWh, auf 10 ct/kWh ab. Des Weiteren wurden für die zweite Ausschreibung Gebote mit einem negativen Gebotswert von der Teilnahme ausgeschlossen.

Zusammensetzung des Ausschreibungsvolumens

Das Ausschreibungsvolumen beträgt 1610 Megawatt. Dieser Wert ergibt sich aus dem Ausschreibungsvolumen von 1550 Megawatt, nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz, zuzüglich einer Leistung von 60 Megawatt, die in der ersten Ausschreibung im April 2017 nicht bezuschlagt werden konnte.

Ostseequote garantiert mindestens 500 Megawatt Offshore-Windparks

In diesem Jahr sind erstmals Gebote von Offshore-Windparks in der Ostsee bevorzugt zu bezuschlagen. Durch die sogenannte Ostseequote sind mindestens 500 Megawatt Offshore-Windparks, von dem insgesamt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsvolumen, der Ostsee zuzuschlagen.

Teilnahmebedingungen für die zweite Ausschreibung

Am 1. April 2018 erfolgt die zweite Ausschreibung, nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz. Teilnahmeberechtigt sind Offshore-Windparks, die vor August 2016 genehmigt wurden oder einen fortgeschrittenen Genehmigungsstand aufweisen, sie müssen dann allerdings nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden. Aber auch die Lage der Offshore-Windparks innerhalb der Nord- und Ostsee, sind weitere Voraussetzungen.

Gebote sind bis zum 3. April 2018 an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. Nach der Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert. Darüber hinaus werden die Ausschreibungsergebnisse im Internet bekannt gegeben. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

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