Integrationsprozess Innogy einigt sich mit E.on und RWE

Bild: E.on
23.07.2018

Innogy hat mit E.on und RWE zwei rechtlich bindende Vereinbarungen zur geplanten Integration von Innogy in E.on und der Integration des Geschäftsbereichs Erneuerbare Energien von Innogy in RWE geschlossen.

Demnach soll die geplante Transaktion in einem transparenten Prozess umgesetzt werden. Ziel hierbei ist es alle Mitarbeiter möglichst fair und gleich zu behandeln, unabhängig davon, welchem Unternehmen sie bisher angehören. Zudem soll bei den Integrationen den Stärken der jeweiligen Unternehmen Rechnung getragen werden. Essen soll als Sitz und Standort der Zentrale der neuen E.on beibehalten werden.

Integrationen erfolgen in gemeinsamen Prozessen

Innogy wird die zügige Umsetzung der geplanten Transaktion zwischen RWE und E.on begleiten und unterstützen, auch gegenüber dem Kapitalmarkt. Die beteiligten Unternehmen sind sich einig, dass eine frühzeitige gemeinsame Planung der Integrationsmaßnahmen im Interesse ihrer Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre liegt. Daher soll die Planung der Integrationen der Geschäfte von Innogy in E.on und RWE in jeweils gemeinsamen Prozessen umgesetzt werden.

Integration erst nach Erweb

Die Integration von Innogy in E.on wie auch der Übergang der Geschäftsbereiche Erneuerbare Energien von Innogy und E.on zu RWE können jedoch erst erfolgen, sobald der Erwerb der Innogy durch E.on vollzogen ist. Innogy hat vor, beide Unternehmen nach besten Kräften bei der Einholung der kartellrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben zu unterstützen. Auch Innogy wird nach besten Kräften beide Unternehmen bei der Einholung der kartellrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben unterstützen.

Geeignete Finanzierungsmaßnahmen für Portfolio-Erweiterung

Sofern sich bis zum Abschluss der Transaktion Fragen zu wesentlichen Vermögensverfügungen bei Innogy stellen, liegt es im Interesse der beteiligten Unternehmen, Alternativen zu prüfen, welche die Werthaltigkeit des Portfolios erhalten.

Ferner hat RWE erklärt, dass unter Berücksichtigung der Regelungen aus der Grundlagenvereinbarung Innogy bereits vor Abschluss der Transaktion geeignete Finanzierungsmaßnahmen unterbreitet werden können, die dem Erhalt oder der Erweiterung des im Rahmen der Transaktion zu RWE zu übertragenden Portfolios im Bereich der Erneuerbaren dienen.

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